Wann sind Geschenke abzugsfähig? Steuern Sie Ihre Geschenke sinnvoll und sparen Sie bares Geld!

Geschenke abzugsfähig steuerlich absetzen

Geschenke können eine schöne Geste sein, aber wann sind sie auch noch steuerlich absetzbar? In diesem Artikel erfährst du, wann geschenke abzugsfähig sind und was du dabei beachten musst. Also los geht’s!

Du kannst Geschenke als Werbungskosten absetzen, wenn sie an Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner verschenkt werden, die mit deinem Unternehmen in Verbindung stehen. Die Geschenke dürfen jedoch keine Geldbeträge oder geldwerte Vorteile sein und müssen einen geringen Wert haben. Wenn sie mehr als 35€ kosten, sind sie nicht abzugsfähig.

Geschenke an Mitarbeiter und Geschäftspartner: Wert beachten!

Du hast einen Job, der dich viel auf Reisen schickt? Wenn du auf deinen Auswärtsaufenthalten deine Kollegen oder deine Geschäftspartner mit Geschenken beschenken möchtest, gibt es einige Dinge, die du beachten musst. Sachgeschenke bis zu einem Wert von 60 € und Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten über 60 € können gemäß § 37 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) pauschalversteuert werden. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, die du kennen solltest. Luxusgeschenke an einen Empfänger mit einem Einzelwert oder Summe pro Jahr über 10000 € können nicht pauschal versteuert werden. In diesem Fall musst du den vollen Geschenkbetrag versteuern. Daher ist es wichtig, bei Geschenken an Mitarbeiter und Geschäftspartner auf den Wert zu achten.

§ 37b EStG: Arbeitgeber können Zuwendungen bis zu 10.000 Euro steuerfrei gewähren

Du fragst dich, was nach § 37b EStG versteuert wird? Hier hast du die Antwort: Arbeitgeber können Zuwendungen, die sie an ihre Arbeitnehmer auszahlen, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro über einen pauschalen Steuersatz von 30 % übernehmen – zuzüglich der Sozialabgaben, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags. Damit können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung gewähren, ohne dass diese sich Gedanken über eine Steuerlast machen müssen.

Versteuerung von Geschenken über 35 Euro: EStG §1 Nr1 & §37b

Du hast ein Geschenk, das mehr als 35 Euro kostet? Kein Problem! Laut dem § 1 Nr 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) müssen Ausgaben, die über 35 Euro hinausgehen, dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden. Das bedeutet, dass du sie in deiner Einkommensteuer angeben musst. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass du das Geschenk nach § 37b EStG pauschal versteuerst. So kannst du dir die ganze Rechnerei sparen. Wichtig ist aber, dass du die Kosten für das Geschenk korrekt angehst, damit du keine Probleme mit dem Finanzamt bekommst.

Steuerersparnis: Bis zu 30% der Kosten als Werbungskosten absetzen

Du kannst bei bestimmten Aufwendungen bis zu 30 % der Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Berechnung erfolgt dabei nach der Höhe der Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer gemäß § 37b Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Eine Pauschalierung der Kosten ist in dem Fall jedoch ausgeschlossen, sofern die Aufwendungen je Empfänger und Jahr oder pro Zuwendung den Betrag von 10000 EUR überschreiten (§ 37b Absatz 1 Satz 3 EStG). In diesem Fall musst Du die Kosten genauer berechnen, um eine möglichst präzise Steuerersparnis zu erhalten.

Geschenke abzugsfähig: Steuervorteil nutzen

Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG: Sachzuwendungen & Geschenke

Der Anwendungsbereich der Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG ist sehr weit gefasst. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die Besteuerungsgegenstände betrieblich veranlasste Sachzuwendungen und Geschenke sind, die nicht in Geld bestehen. Beide werden zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht. Dabei können Sachzuwendungen auch als Geschenke angesehen werden, die zusätzlich zur Vergütung geleistet werden. Es ist daher wichtig, dass Du Dir über die steuerlichen Konsequenzen im Klaren bist, bevor Du betriebliche Sachzuwendungen oder Geschenke an Deine Mitarbeiter aushändigst.

Geschenke für Kunden unter 35 Euro – Rechtliche Rahmenbedingungen

Du überlegst dir ein Geschenk für einen Kunden, aber es übersteigt die 35-Euro-Grenze? Dann ist das leider nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und du hast keinen Anspruch auf einen Vorsteuerabzug. In der Buchhaltung musst du die Geschenke dann auf einem gesonderten Konto erfassen. Damit du aber dennoch nicht ganz auf Geschenke verzichten musst, kannst du auch eine günstigere Variante wählen, die unter der 35-Euro-Grenze liegt. Zudem kannst du auch Werbemittel wie Kugelschreiber, Notizblöcke oder Kalender verschenken, die unter der Grenze liegen.

Geschenke an Geschäftspartner bis 35 Euro steuerlich absetzbar

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Du bist Unternehmer und willst deinen Geschäftspartnern ein Geschenk machen? Dann solltest du beachten, dass du die Geschenke an deine Geschäftspartner nur bis zu einem Betrag von 35 Euro pro Person und Jahr inklusive der nicht abziehbaren Umsatzsteuer als Betriebsausgaben absetzen kannst (§ 4 Abs 5 Nr. 1 EStG). Also denke daran, dass du deine Geschenke auf keinen Fall teurer machen solltest, als dieser Betrag. So kannst du sicherstellen, dass du deine Geschenke absetzen kannst und nicht draufzahlst.

Mitarbeitergeschenke: 44 Euro steuerfrei & sozialversicherungsfrei

Du hast schon mal von Mitarbeitergeschenken gehört? Richtig, denn diese sind von der 35-Euro-Freigrenze ausgenommen und somit unbegrenzt abziehbar. Damit du den Sachverhalt übersichtlich im Blick hast, haben wir ihn dir nochmal zusammengefasst: Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind im Monat bis zu 44 Euro steuerfrei, also die sogenannte Sachbezugsfreigrenze. Wichtig dabei ist, dass diese Steuerfreiheit auch für die Sozialversicherung übernommen wird. Wenn du also deinen Mitarbeitern eine Freude machen willst, kannst du das nun uneingeschränkt tun.

Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer: Was sind sie?

Du hast vielleicht schon davon gehört, dass Arbeitgeber Aufmerksamkeiten an ihre Arbeitnehmer verschenken dürfen. Aber weißt du auch, worum es sich bei Aufmerksamkeiten handelt? Es sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 €, wie zum Beispiel Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Geldzuwendungen immer zum Arbeitslohn gehören, auch wenn ihr Wert gering ist. Wenn du also als Arbeitgeber jemandem eine Aufmerksamkeit überreichen möchtest, achte darauf, dass der Wert unter 60 € bleibt. Wenn du deinem Arbeitnehmer ein Geschenk machen willst, das mehr als 60 € wert ist, musst du es als Teil des Arbeitslohns betrachten.

Geschenke für Kunden & Mitarbeiter: Bis zu 35€ steuerlich absetzen

Du suchst noch nach dem passenden Geschenk für deine Kunden, Geschäftspartner oder deren Mitarbeiter, aber es soll nicht unbedingt etwas zu einem bestimmten Anlass sein? Kein Problem! Es gibt unzählige Möglichkeiten, die sich auch noch steuerlich absetzen lassen. Präsentkörbe, Blumen oder Eintrittskarten sind dabei besonders beliebt. Bis zu einem Wert von 35,00 EUR kannst du diese Geschenke steuerlich geltend machen, vorausgesetzt, dass kein persönlicher Anlass dahinter steckt. Ein typischer Fall hierfür ist zum Beispiel Weihnachten. Aber auch Geburtstage, Jubiläen und andere besondere Anlässe sind meist nicht steuerlich absetzbar. Also lohnt es sich, vorher genau zu prüfen, für welches Geschenk man sich entscheidet. Denn so sparst du nicht nur Geld, sondern auch Steuern.

Geschenke abzugsfähig in steuerrechtlichen Fragen

Geschenke zur Bekanntmachung von Produkten: Steuerliche Abzugsbeschränkungen

Du hast vielleicht schon einmal gehört, dass man betrieblich veranlasste Geschenke machen kann und dass diese nicht unter die Abzugsbeschränkung fallen. Generell können solche Geschenke unabhängig von ihrem Wert als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das ist zum Beispiel bei Unternehmen der Fall, die Apothekern, Ärzten oder anderen medizinischen Einrichtungen Medikamentenmuster oder medizinisches Equipment zur Verfügung stellen. Solche Geschenke werden meistens mit dem Ziel verschenkt, eine bestimmte Dienstleistung oder ein Produkt bekannt zu machen.

Geschenke für Mitarbeiter: Steuererklärung beachten!

Du möchtest deinen Mitarbeitern etwas Nettes schenken? Dann ist es wichtig, dass du die gesetzlichen Vorgaben beachtest. Geschenke bis zu einem Wert von 35 € pro Person und Jahr kannst du als Betriebsausgaben von der Steuererklärung abziehen. Alles, was darüber hinaus geht, fällt leider nicht mehr unter die Abzugsfähigkeit und du musst die pauschale Steuer darauf zahlen. Sei also beim Schenken sparsam, damit du nicht mehr als nötig an den Finanzämtern abliefern musst.

Geschenke für Mitarbeiter: 4140/6130 SKR & Pauschalversteuerung

Du musst Geschenke an deine Mitarbeiter buchen? Dann buch diese direkt auf das Konto „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei“ 4140 (SKR 03) bzw 6130 (SKR 04). Wenn die Geschenke mehr als 60 € kosten, musst du eine alternative Pauschalversteuerung der Sachzuwendung in Betracht ziehen. Beachte aber, dass du bei Geschenken ab einem Wert von 44 € eine Zuwendungsbestätigung ausstellen musst. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne an deinen Steuerberater wenden.

Weihnachtsgeschenke für Arbeitnehmer steuer- & sozialversicherungsfrei

Du suchst ein schönes Weihnachtsgeschenk für Deine Arbeitnehmer? Dann hast Du Glück, denn Geschenke bis zu einem Wert von 44 € (ab 2022 50 €) an Arbeitnehmer sind steuer- und sozialversicherungsfrei – vorausgesetzt, die Sachbezugs-Freigrenze von 44 € bis zum 31. Dezember 2021 bzw. 50 € ab dem 1. Januar 2022 ist in dem Monat noch nicht ausgeschöpft. Du kannst also ein schönes Geschenk aussuchen, ohne dass Du Dir Sorgen um Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge machen musst. Es gibt viele tolle Ideen für Geschenke, sodass Du für jeden Arbeitnehmer etwas Passendes finden kannst.

Kolleg*innen ab 2022 steuer- und sozialversicherungsfrei mit Geschenken bis 50€ belohnen

Du kannst deinen Kolleg*innen ab Januar 2022 Sachgeschenke bis zu einem Wert von 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen. Achtet dabei jedoch darauf, dass dieser Betrag nicht für andere Sachleistungen genutzt wird, wie z.B. eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Wenn du ein schönes Geschenk übergeben möchtest, kannst du dir sicher sein, dass es nicht zu zusätzlichen Kosten führt.

Geschenke und Aufmerksamkeiten: Regeln für maximal 60€

Du hast einen Kunden, einen Geschäftspartner oder jemand anderen, dem du gerne eine Freude machen möchtest? Dann solltest du ein paar Regeln beachten. Wenn es sich um eine Aufmerksamkeit handelt, dann darf ihr Wert 60 Euro brutto nicht überschreiten. Beispiele für solche Anlässe wären Geburtstage, Jubiläen oder eine Hochzeit. Aufmerksamkeiten mit einem Wert über 60 Euro gelten hingegen als Geschenke und sollten ausschließlich bei besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Weihnachten oder ähnlichem gewählt werden. Es liegt also an dir, ob du deinem Kunden, deinem Geschäftspartner oder jemand anderem eine Aufmerksamkeit schenken möchtest, aber achte darauf, dass du dich im Rahmen des Erlaubten bewegst.

§ 37b EStG: 30% Pauschalsteuer für Sachzuwendungen

Du hast schon mal von § 37b EStG gehört? Dann weißt Du sicher, dass es für zuwendende Steuerpflichtige möglich ist, Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer aus betrieblicher Veranlassung pauschal mit 30 % zu besteuern. Dabei ist die Bemessungsgrundlage die Aufwendungen des Schenkers einschließlich der Umsatzsteuer. Damit können zuwendende Steuerpflichtige ihren Mitarbeitern oder anderen Personen eine Freude machen, ohne dabei zu viel Steuern zahlen zu müssen.

Steuer- und Abgabenfreie Sachbezüge Bis zu 50 Euro Monatlich

Du hast ein Geschenk für einen lieben Menschen und möchtest dir die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben sparen? Dann solltest du dich über die steuer- und abgabenfreien Sachbezüge informieren! Bis zu 50 Euro im Monat kannst du ganz einfach als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei verschenken. Egal ob Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen. Wenn man einen lieben Menschen zu einem persönlichen Anlass wie zum Geburtstag oder zur Hochzeit beschenken möchte, können Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro abgabenfrei verschenkt werden. Allerdings sollte man beachten, dass es bei Sachbezügen immer einen Bezug zum Arbeitsverhältnis geben muss.

Geschenke an Kunden & Mitarbeiter: Steuerliche Vorgaben

Du als Unternehmer kannst Geschenke an deine Kunden oder Geschäftspartner bis zu einem Wert von 35 Euro pro Person und Jahr als Betriebsausgaben absetzen. Sollte das Geschenk teurer als 35 Euro sein, kannst du leider nicht den kompletten Preis als Betriebsausgabe geltend machen. Wenn du allerdings ein Geschenk an einen deiner Mitarbeiter übergibst, kannst du dies als Betriebsausgabe absetzen. Dabei ist es egal, wie hoch die Kosten sind. Achte aber darauf, dass du dich an die steuerlichen Vorgaben hältst. So musst du Geschenke an Mitarbeiter in der Regel als Sachbezug versteuern.

Geschenke an Kunden: Steuerliche Höchstgrenze von 35€ beachten

Wenn du Kunden, Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter beschenken möchtest, solltest du die gesetzliche Höchstgrenze von 35 Euro pro Person und Jahr beachten. Dieser Höchstbetrag gilt für betrieblich veranlasste Geschenke und kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Sollte die Ausgabe höher ausfallen, können die Kosten leider nicht von deiner Steuer abgezogen werden. Es lohnt sich also, die Kosten im Auge zu behalten, um die steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Zusammenfassung

Geschenke sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. In einigen Fällen kann es jedoch sein, dass Geschenke, die du verschenkst, als Werbungskosten abgesetzt werden können, wenn sie direkt mit deinem Beruf zusammenhängen. Beispielsweise können Kunden- oder Geschäftsgeschenke, die an Personen im Rahmen deines Berufs verschenkt werden, als Werbungskosten abgezogen werden. Wenn du ein Geschenk an jemanden verschenkst, der nicht direkt mit deinem Beruf zusammenhängt, kannst du es nicht als Werbungskosten absetzen.

Du siehst also, dass Geschenke grundsätzlich nicht als abzugsfähig gelten. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei denen Geschenke abzugsfähig sind. Es ist also wichtig, dass du immer die aktuellen Steuergesetze und -vorschriften kennst, um zu verhindern, dass du zu viel bezahlst.

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