Was bedeutet Geschenke abzugsfähig mit 37b EStG? Erfahren Sie mehr über Steuervorteile beim Schenken!

Abzugsfähigkeit von Geschenken gemäß §37b EstG

Hallo zusammen! Heute geht es um das Thema Geschenke abzugsfähig mit 37b ESTG. Wenn du dich schon einmal damit auseinandergesetzt hast oder dich informieren möchtest, dann bist du hier genau richtig. Ich erkläre dir, was es damit auf sich hat und was du dabei beachten musst. Also lass uns loslegen.

Geschenke abzugsfähig mit 37b EstG bedeutet, dass du Geschenke an Personen machen kannst, die du für deine berufliche Tätigkeit benötigst, und dass du die Kosten, die dafür anfallen, von deiner Steuer absetzen kannst. Es ist eine Möglichkeit, deine Ausgaben zu senken und Steuern zu sparen.

Versteuern nach § 37b EStG: Geschenke bis zu 35 Euro

Du hast ein Geschenk über 35 Euro gekauft? Dann rate ich Dir, es nach § 37b EStG zu versteuern. Dies bedeutet, dass Du die Ausgaben für das Geschenk nicht in der Bilanz aufscheinen lassen musst und sie nicht dem Gewinn hinzurechnen musst. Anders ausgedrückt: Du darfst Dir die Kosten des Geschenks bis zu einem Wert von 35 Euro als Betriebsausgaben anrechnen lassen. Alles, was darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Die Steuerpflicht entfällt jedoch, wenn das Geschenk einen Wert von 60 Euro nicht übersteigt und der Beschenkte nicht mehr als 44 Euro im Jahr erhält.

Was ist die Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG?

Du hast schon mal von der Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG gehört, aber weißt nicht so genau, wofür sie steht? Kein Problem, denn hier erfährst du mehr darüber! Mit der Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG werden betrieblich veranlasste Sachzuwendungen besteuert, die zusätzlich zur vereinbarten Leistung oder geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Auch Geschenke, die nicht in Geld bestehen, fallen unter diesen Steuerbereich. In vielen Betrieben ist es üblich, dass Angestellte regelmäßig Sachzuwendungen erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Gutscheine, Sachprämien oder auch Produkte, die das Unternehmen herstellt. Daher ist es wichtig, dass die Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG eingehalten wird, damit alle Beteiligten ihre Steuern korrekt abführen.

Geschenke an Kunden/Geschäftspartner & Mitarbeiter absetzen

Du als Unternehmer*in kannst Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner, wie z.B. ein kleines Präsent zu Weihnachten oder ein Geburtstagsgeschenk, bis zu einem Wert von 35 Euro pro Person und Jahr als Betriebsausgaben absetzen. Kostet das Geschenk mehr als 35 Euro, dann sind die kompletten Ausgaben nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Allerdings lässt sich ein Geschenk an einen Mitarbeiter jederzeit als Betriebsausgabe geltend machen. Hierbei ist der Wert des Geschenks unerheblich. So kannst Du Deine Mitarbeiter*innen für ihren Einsatz belohnen, ohne Deinen Gewinn zu senken.

Erfahre mehr über abzugsfähige Steuern & nicht-abzugsfähige Steuern

Du hast schon mal von abzugsfähigen Steuern gehört? Dabei handelt es sich um Steuerbeträge, die bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden können. Als Beispiel dafür kann die Kirchensteuer dienen: Diese ist im Kontext der Einkommensteuer vollständig abzugsfähig. Im Gegensatz dazu gibt es natürlich auch die nicht-abzugsfähigen Steuern.

 Geschenke 37b EstG abzugsfähig: Erklärung & Bestimmungen

Steuerlast senken: Richtig Aufwendungen veranlassen

Du musst beim Veranlassen von Aufwendungen einige Regeln beachten, um die Steuerlast zu senken. 30 % der Aufwendungen können als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählen auch Umsatzsteuer und sonstige Kosten. Allerdings ist eine Pauschalierung nur möglich, wenn die Kosten pro Empfänger und Jahr unter 10000 Euro liegen. Ansonsten musst Du die Kosten detailliert nachweisen. Wenn Du Dir unsicher bist, kannst Du Dich an einen Steuerberater wenden, der Dir bei der Steuerplanung hilft.

Geschenke machen – Steuern zahlen? Nein, aber Beschenkter muss 30% bezahlen

Du hast jemandem ein Geschenk gemacht und möchtest wissen, ob du Steuern zahlen musst? Dir entfällt die Steuerpflicht der Zuwendungen und Geschenke, die du gemacht hast. Stattdessen sind die Beschenkten ab einer bestimmten Höhe verpflichtet, eine Pauschalsteuer von 30 % zu zahlen. Geschenke, bis zu einem Wert von 35 € pro Empfänger und Jahr, sind allerdings weiterhin abzugsfähig.

Pauschale Lohnsteuer an Betriebsstättenfinanzamt abführen

Du hast die lohnsteuerliche Betriebsstätte erfolgreich angemeldet? Gratulation! Nun ist es an der Zeit, die pauschale Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Dies musst du innerhalb des für dich maßgebenden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums erledigt haben. Falls du dies versäumt hast, kannst du innerhalb einer Nachfrist bis zum nächsten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG in Zeile 20 der Lohnsteuer-Anmeldung 2022 angeben. Beachte dabei, dass du dann ein Verspätungszuschlags entrichten musst. Solltest du Fragen haben, dann kannst du dich gerne an das Betriebsstättenfinanzamt wenden.

§ 37b EStG: Steuerersparnis durch Sachzuwendungen möglich

Du hast schon mal von § 37b EStG gehört, aber wusstest nicht so recht, was es damit auf sich hat? Dann haben wir hier die Antwort für Dich: § 37b EStG ermöglicht es Steuerpflichtigen, Sachzuwendungen aus betrieblichem Anlass an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal mit 30 % zu versteuern. Die Bemessungsgrundlage hierfür sind die Aufwendungen des Schenkers, einschließlich der Umsatzsteuer. Somit ist es möglich, dass der Schenker einige Steuern spart, ohne dass die Zuwendungen schlechter gestellt werden.

Spare Geld mit Geschenken an Mitarbeiter: Bis zu 60€ steuerfrei

Du kannst als Arbeitgeber bares Geld sparen, indem du deinen Mitarbeitern Geschenke machst. Bis zu 60 Euro brutto pro Anlass und Monat sind diese vollständig steuerfrei. Damit kannst du die Kosten als Betriebsausgaben verbuchen und somit Steuern sparen. Wichtig ist, dass du bei Geschenken genau notierst, was du verschenkt hast und zu welchem Anlass. So hast du einen Nachweis für deine Ausgaben. Beachte aber, dass Geschenke, die diese Grenze überschreiten, nur zur Hälfte als Betriebsausgaben angerechnet werden können.

Geschenke für weniger als 10 Euro: Steuerfrei & Eine nette Überraschung

Du hast mal wieder Geburtstag und hast keine Ahnung, was du schenken kannst? Kein Problem! Geschenke, die weniger als 10 Euro kosten, sind grundsätzlich steuerfrei. Da kannst du also mal richtig sparen! Ein Kugelschreiber, ein USB-Stick oder ein Feuerzeug sind immer eine gute Wahl, wenn du deinen Liebsten eine kleine Aufmerksamkeit machen möchtest. Übrigens: Nicht nur zum Geburtstag sind solche Kleinigkeiten eine tolle Idee. Auch zu Weihnachten, zur Hochzeit oder zu einem anderen Anlass kann man seinen Liebsten so eine nette Überraschung machen.

Geschenke abzugsfähig mit 37b EStG erklärt

Steuerlich absetzbare Geschenke: Max. 35 € pro Person/Jahr

Du hast ein Geschenk an einen Geschäftsfreund oder einen Kunden übergeben und fragst Dich, ob es steuerlich abzugsfähig ist? Wenn es sich um ein Geschenk handelt, das 35 € pro Person und pro Jahr überschreitet, dann ist es leider nicht mehr steuerlich absetzbar. In diesem Fall sind alle Geschenke des Jahres an diesen Empfänger nicht mehr abziehbar, auch wenn sie unter der 35 €-Grenze liegen. Es ist daher wichtig, dass Du darauf achtest, dass Du nicht mehr als 35 € pro Person und Jahr an Geschenken verschenkst. Prüfe in diesem Fall lieber, ob Du ein Geschenk in Form einer kostenlosen Dienstleistung oder einer Sachleistung anbieten kannst, denn das ist häufig eine gute Alternative.

Lohnsteuer & Sozialversicherung: Weihnachtsgeschenke ab 44€ steuerfrei

Du hast dir Gedanken gemacht und deinen Mitarbeitern ein schönes Weihnachtsgeschenk besorgt? Super! Aber hast du auch schon darüber nachgedacht, was es mit der Lohnsteuer und Sozialversicherung auf sich hat? So lange das Weihnachtsgeschenk 44€ (ab dem Jahr 2022 50 €) nicht übersteigt, ist es steuer- und sozialversicherungsfrei, vorausgesetzt, die Sachbezugs-Freigrenze wurde im jeweiligen Monat noch nicht ausgeschöpft. Wenn du allerdings mehrere Geschenke verschenkst, kann es passieren, dass die 44/50€ Marke überschritten wird. In diesem Fall musst du etwas mehr beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Informiere dich am besten vorher oder lass dir von einem Experten helfen.

Steuerlich abzugsfähige Geschenke an Geschäftspartner?

Du überlegst gerade, ob du deinem Geschäftspartner ein Geschenk machen kannst und ob das steuerlich abzugsfähig ist? Wir können dir sagen, dass ein Geschenk nur dann steuerlich abzugsfähig ist, wenn es aus betrieblichen Gründen gemacht wird und keine Gegenleistung damit verbunden ist. Das heißt, du schenkst deinem Geschäftspartner etwas, ohne etwas dafür zu erwarten. Laut § 410 Abs. 4 EStR bedeutet das, dass du eine unentgeltliche Zuwendung an den Empfänger machst. Gib also lieber auf, wenn du eine Gegenleistung erwartest – dann ist dein Geschenk nicht steuerlich absetzbar.

Schenke Freude zu besonderen Ereignissen: max. 60€

Du hast jemanden in Deinem Freundes- oder Bekanntenkreis, der ein besonderes Ereignis feiert? Dann ist es doch schön, ihm eine Aufmerksamkeit zu schenken. Dazu zählen vor allem Sachzuwendungen, die ein persönliches Ereignis wie Geburtstag, Hochzeit oder Abschied begleiten. Wichtig ist, dass der Wert der Zuwendung nicht mehr als 60 Euro beträgt – aber auch hier gilt es kreativ zu sein. Eine nette Idee kann es zum Beispiel sein, eine kleine Kiste mit selbstgemachten Keksen oder einer Kleinigkeit, die dem Beschenkten Freude bereitet, zu überreichen. So wird garantiert jeder Anlass zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Geschenke über 35 Euro: So verbuchst Du sie korrekt

Du musst bei Geschenken, die 35 Euro überschreiten, einiges beachten. Denn solche Aufwendungen sind leider nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Gleichzeitig hast Du auch keinen Anspruch auf einen Vorsteuerabzug. Achte also darauf, dass Geschenke, die über 35 Euro liegen, in Deiner Buchhaltung gesondert auf einem Konto erfasst werden. So kannst Du sicher sein, dass Du die Geschenke korrekt verbuchst.

Geschenke über 35 €: Steuer als Betriebsausgabe absetzen

Du musst bei Geschenken bis zu 35 € nicht nur die Kosten für das Geschenk, sondern auch die enthaltene Steuer als Betriebsausgabe absetzen. Sobald du jedoch ein Geschenk über 35 € verschenkst, kannst du die Steuer nicht mehr als Betriebsausgabe absetzen. Der Vorsteuerabzug ist dann ebenfalls nicht mehr möglich. Wenn du Geschenke über 35 € verschenkst, solltest du also darauf achten, dass die Steuer nicht mit in den Preis einfließt.

Steuerfreie Geschenke von 50 EUR pro Monat für Mitarbeiter

Ab dem 112022 gelten für jeden Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin steuerfreie Geschenke bis zu einem maximalen Betrag von 50 EUR pro Monat. Bis Ende 2021 war die Höchstgrenze für steuerfreie Geschenke auf 44 EUR pro Monat begrenzt. Damit hast du als Unternehmer oder Unternehmerin die Möglichkeit, deinen Mitarbeitern einen finanziellen Bonus als Anerkennung für ihre hervorragende Arbeit zu geben. Die Höhe der Geschenke wird direkt vom Gewinn des Unternehmens abgezogen, sodass du beim Finanzamt keine Steuern zahlen musst. Durch die Erhöhung des Betrags auf 50 EUR pro Monat und pro Angestellten bzw. Angestellten erhöhst du die Motivation deiner Mitarbeiter und signalisierst ihnen, dass du ihre Leistung zu schätzen weißt.

Geschenke bis zu 60 Euro steuer- und abgabenfrei verschenken

Du hast einem lieben Menschen zu einem besonderen Anlass eine Aufmerksamkeit machen wollen? Gut zu wissen, dass du bis zu 60 Euro steuer- und abgabenfrei verschenken kannst. Aber auch Sachbezüge wie Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen sind bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. So kannst du deinem Beschenkten eine Freude machen, ohne dass du dabei finanzielle Nachteile hast. Lass dich von unseren Ideen inspirieren, um eine ganz besondere Aufmerksamkeit zu machen!

Steuern auf Sachzuwendungen: 30% Einkommensteuer für Arbeitnehmer & Nichtarbeitnehmer

Du hast gehört, dass Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer mit einer Einkommensteuer von 30 % versteuert werden? Das heißt, dass der geldwerte Vorteil, den du als Zuwendungsempfänger erhältst, steuerlich erfasst wird. Der Zuwendende übernimmt die Steuer und informiert dich darüber. So kannst du dir sicher sein, dass du keine weiteren Steuerzahlungen leisten musst.

§ 37b EStG: Einkommenssteuer für Zuwendungen bis 10000 Euro

Du fragst dich, was nach § 37b EStG versteuert wird? Laut dieser Vorschrift kann ein Arbeitgeber Einkommenssteuer für Zuwendungen, die er an seine Arbeitnehmer macht, bis zu einem Höchstbetrag von 10000 Euro übernehmen. Dabei wird ein pauschaler Steuersatz von 30 % fällig. Dazu kommen noch die Sozialabgaben, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Das heißt, du musst in einem solchen Fall deine Zuwendungen über mehrere Steuern versteuern.

Zusammenfassung

Geschenke, die du an deine Mitarbeiter machst, können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) besagt, dass die Geschenke, die du an deine Mitarbeiter verschenkst, bis zu einem Betrag von 60 Euro im Jahr abzugsfähig sind. Wenn du Geschenke machst, die mehr als 60 Euro kosten, kannst du sie nur abziehen, wenn sie einen bestimmten Zweck erfüllen, z.B. eine Anerkennung für besondere Leistungen oder eine Belohnung für eine besondere Arbeitsleistung.

Zusammenfassend können wir sagen, dass geschenke, die unter die Bestimmungen des Paragraphen 37b des Einkommensteuergesetzes fallen, eine steuerliche Abzugsfähigkeit haben. Somit kannst du dir bei der nächsten Steuererklärung einen Teil des Geldes wiederholen, das du für Geschenke ausgegeben hast.

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