Geschenke abzugsfähig ohne 37b ESTG: Alles, was du wissen musst!

Geschenke abzugsfähig ohne 37b ESTG-Erklärung

Hallo zusammen! Heute möchte ich euch erklären, was es bedeutet, wenn Geschenke abzugsfähig sind, ohne dass man den § 37b des Einkommensteuergesetzes (ESTG) beachtet. Damit ihr das Thema besser versteht, werde ich euch die wichtigsten Punkte erläutern. Los geht’s!

Geschenke ohne 37b EstG abzugsfähig zu machen bedeutet, dass jemand Geschenke machen kann, die als vorsteuerabzugsfähiger Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden können. Dies kann besonders für Unternehmen nützlich sein, da sie Geschenke machen können, die als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, um Steuern zu sparen.

Geschenke an Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter: Steuern sparen!

Du als Unternehmer solltest wissen, dass du Geschenke an Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter bis zu einem Wert von 35 Euro pro Person und Jahr als Betriebsausgabe absetzen kannst. Falls die Geschenke teurer sind, dann ist es leider nicht möglich, sie von deinen Steuern abzuziehen. Aber wenn du ein Geschenk an einen deiner Mitarbeiter verschenkst, kannst du die Kosten immer als Betriebsausgabe geltend machen. So kannst du Steuern sparen und gleichzeitig ein Zeichen der Anerkennung an deine Mitarbeiter setzen.

Steuerpflichtige Aufmerksamkeiten bei besonderen Ereignissen

Du hast ein besonderes Ereignis erlebt und möchtest wissen, ob du dafür steuerpflichtige Aufmerksamkeiten erhalten hast? Dann lies weiter, denn wir klären dich auf!

Grundsätzlich sind Geschenke und Aufmerksamkeiten, die du anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses erhältst, nicht zu deinen steuerbaren und steuerpflichtigen Einnahmen zählend und deshalb auch nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 37b EStG mit einzubeziehen. Das bedeutet, dass du nicht nur Geschenke (z.B. Bargeld, Gutscheine, Sachgeschenke usw.), sondern auch andere Aufmerksamkeiten wie z.B. Einladungen zu Veranstaltungen, kostenlose Dienstleistungen, Warenproben und andere Dinge, die man zur Feier des Anlasses erhält, nicht versteuern musst.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Aufmerksamkeiten, die du erhältst, ein einmaliges Ereignis sein muss und nicht als regelmäßige Einnahme betrachtet werden sollte. Auch muss der Betrag nicht übermäßig hoch sein, damit es nicht als Einkommen gilt. Wenn du also nicht sicher bist, ob du Aufmerksamkeiten versteuern musst oder nicht, ist es besser, einen Steuerberater zu kontaktieren, der dir bei der Beurteilung deiner spezifischen Situation helfen kann.

Schenke eine nette Aufmerksamkeit ohne tief in die Tasche zu greifen

Du hast jemanden, dem du eine Aufmerksamkeit schenken möchtest? Dann solltest du wissen, dass es möglich ist, eine kleine Aufmerksamkeit zu verschenken, ohne dass du dafür gleich tief in die Tasche greifen musst. Zu den Aufmerksamkeiten zählen vor allem Sachzuwendungen aus Anlass eines persönlichen Ereignisses wie zum Beispiel Geburtstag, Hochzeit oder Abschied. Wenn der Wert der Aufmerksamkeit 60 Euro nicht übersteigt, kannst du sie ohne Probleme verschenken. Da die meisten Geschenke weniger als 60 Euro kosten, kannst du deiner Liebsten oder deinem Liebsten eine nette Aufmerksamkeit schenken, ohne dass du dafür zu tief in die Tasche greifen musst.

§ 37b EStG: Steuerfreie Zuwendungen für Mitarbeiter bis 10.000 Euro

Du möchtest wissen, was nach § 37b EStG versteuert wird? In diesem Paragraphen des Einkommensteuergesetzes regelt der deutsche Staat, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern bis zu einem Betrag von 10.000 Euro an Zuwendungen steuerfrei übergeben können. Der pauschale Steuersatz hierfür liegt bei 30 Prozent. Hinzu kommen Sozialabgaben, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Damit erhalten deine Mitarbeiter eine zusätzliche finanzielle Aufwertung, die sie für ihre Leistungen erhalten. Allerdings ist es wichtig, dass du als Unternehmer darauf achtest, dass die Zuwendungen innerhalb des vorgegebenen Betrages liegen, da sonst die volle Steuerlast auf dein Unternehmen zukommen kann.

Geschenke abzugsfähig ohne 37b EstG - Steuerersparnis durch Spenden bestimmen

Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG: Geschenke ohne steuerliche Nachteile

Du hast vielleicht schon mal von der Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG gehört? Damit werden betrieblich veranlasste Sachzuwendungen und Geschenke, die nicht in Geld bestehen, besteuert. Dieser Ansatz ist eine alternative Besteuerungsform, die günstiger ist als die reguläre Lohnsteuer. So können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zusätzlich Sachzuwendungen oder Geschenke machen, ohne dass sie sich um die Lohnsteuerpauschalierung kümmern müssen. Wenn Du also einmal ein Geschenk von Deinem Arbeitgeber bekommst, kannst Du Dich freuen und Dir sicher sein, dass es keine steuerlichen Nachteile für Dich gibt.

Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden: Nicht mehr als 35€ ausgeben!

Hast Du schon mal überlegt, was passiert, wenn Du Deinen Geschäftsfreunden und Kunden Geschenke machst? Wenn Du mehr als 35€ pro Person und Jahr ausgibst, sind alle Geschenke, die Du verschenkst, leider nicht steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass sogar Geschenke, die unter der 35 €-Grenze liegen, dann nicht mehr absetzbar sind. Deswegen ist es wichtig, dass Du Deine Geschenke genau im Blick hast und aufpasst, dass Du nicht die 35 €-Grenze überschreitest.

Nutze deine Steuervorteile – 30% Anrecht auf Vergünstigung

Du hast 30 % Anrecht auf eine Steuervergünstigung, wenn die Aufwendungen, inklusive der Umsatzsteuer, niedrig genug sind. Wenn du pro Jahr oder pro Zuwendung mehr als 10000 Euro ausgeben möchtest, dann ist die Pauschalierung leider nicht möglich. Schau deswegen, dass du die Aufwendungen in Grenzen hältst, damit du deine Steuervorteile nutzen kannst.

Geschenke machen ohne Steuerpflicht – Abzugsfähig bis 35 €

Du musst dich nicht mehr über die Steuerpflicht Gedanken machen, wenn du jemandem ein Geschenk machen möchtest. Denn egal, was du verschenkst, der Beschenkte übernimmt eine Pauschalsteuer von 30 %. Du als Schenker entfällst dann die Steuerpflicht. Aber keine Sorge, denn Geschenke bis zu 35 € pro Empfänger im Jahr sind abzugsfähig. Wenn du also jemandem eine Freude machen willst, kannst du das nun ganz entspannt tun.

Erfahre mehr über § 37b EStG: Pauschalsteuer bei Sachzuwendungen

Du als Arbeitnehmer solltest wissen, dass der Arbeitgeber in fast allen Fällen die pauschale Lohnsteuer auf dich abwälzen kann. Eine Ausnahme bildet hier die 30 %ige Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG. In diesem Fall muss der zuwendende Steuerpflichtige die Pauschalsteuer übernehmen. Auch wenn du eine Sachzuwendung erhältst, solltest du dich über die Bestimmungen in § 37b EStG informieren, damit du weißt, wie die Steuerlast verteilt werden muss.

Geschenke machen und Steuern sparen – Bis zu 35€ pro Empfänger

Du möchtest Deinen Geschäftsfreunden, Kunden oder Arbeitnehmern ein Geschenk machen, aber willst nicht zu viel Geld ausgeben? Dann musst Du beachten, dass Du nur bis zu einer Höhe von 35 Euro pro Empfänger und Kalenderjahr steuerlich absetzen kannst. Alles, was über dieser Summe liegt, musst Du selbst tragen. Wenn Du aber innerhalb der Grenze bleibst, kannst Du den Betrag steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. So sparst Du bares Geld und Deine netten Geste kommt trotzdem an.

Geschenke abzugsfähig ohne 37b ESTG erklärt

Mitarbeitergeschenke bis 60 Euro: Steuern sparen und Freude schenken

Du willst deinen Mitarbeitern eine Freude machen und gleichzeitig Steuern sparen? Bis zu einem Wert von 60 Euro brutto pro Anlass und Monat sind Mitarbeitergeschenke komplett steuerfrei. Somit kannst du sie vollständig als Betriebsausgabe geltend machen. Wichtig ist jedoch, dass du genau notierst, was du geschenkt hast und vor allem zu welchem Anlass. So kannst du Steuern sparen und deinen Mitarbeitern eine Freude machen.

Erhalte Sachzuwendungen von deinem Arbeitgeber – Steuerinfo

Als Arbeitnehmer kannst du als Sachzuwendungen von deinem Arbeitgeber erhalten. Diese werden auf das Konto 4152 (SKR 03) bzw 6072 (SKR 04) gebucht. Außerdem erhebt dein Arbeitgeber eine pauschale Steuer für dich, die auf das Konto 4198 (SKR 03) bzw 6039 (SKR 04) gebucht wird. Diese pauschale Steuer wird bei jeder Sachzuwendung an dich erhoben und kann zu deinen Gunsten verrechnet werden.

Skonti, Rabatte und Preisnachlässe: Kosten für Lieferung nicht enthalten

Klar ist, dass Skonti, Rabatte und andere Preisnachlässe den Preis für die Anschaffung eines Geschenks mindern. Aber was viele nicht wissen: Verpackungs- und Versandkosten zählen nicht dazu. Diese Kosten werden nämlich nicht als Anschaffungskosten betrachtet. Stattdessen sind sie die Kosten für die Lieferung des Geschenks an den Empfänger. Deshalb musst du für Verpackungs- und Versandkosten einzeln bezahlen, wenn du ein Geschenk kaufst. Es lohnt sich also, vor dem Kauf die Kosten genau zu überprüfen, damit du nicht mehr bezahlen musst, als du eigentlich möchtest.

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter bis 50€ pro Monat

Ab 1. Januar 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nun steuerfrei Geschenke bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat und pro Angestellten machen. Damit ist die Obergrenze für Geschenke im Vergleich zum Jahr 2021 um 6 Euro pro Monat und pro Angestellten angehoben worden. Bis Ende 2021 war der höchstzulässige Betrag für Geschenke an Mitarbeiter noch auf 44 Euro pro Monat und pro Angestellten begrenzt.

Bis zu dieser Höhe sind Geschenke an Mitarbeiter steuerfrei. Damit können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als Dankeschön für ihre gute Arbeit eine kleine Freude machen, ohne dass diese Geschenke eine Steuerbelastung nach sich ziehen. Nutzt doch die Gelegenheit und beschenkt eure Mitarbeiter ab jetzt mit Geschenken bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat.

Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer: Steuer- und Sozialversicherungsfrei bis 44€/50€

Du musst Dich nicht um die Lohnsteuer und Sozialversicherungen Deiner Weihnachtsgeschenke an Deine Arbeitnehmer sorgen. Geschenke an Arbeitnehmer bis zu einem Wert von 44 € (ab dem 1. Januar 2022 sind es 50 €) sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Freigrenze für Sachbezüge in dem Monat noch nicht ausgeschöpft ist. Damit kannst Du Deinen Mitarbeitern eine Freude machen, ohne dass dabei Kosten für Dich entstehen. Vergiss aber nicht, dass die Freigrenze von 44 € bis zum 31. Dezember 2021 und ab dem 1. Januar 2022 50 € beträgt.

Geschenke über 35€: Absetzbarkeit als Betriebsausgabe nicht möglich

Bei Geschenken, die mehr als 35 € kosten, kannst Du sie leider nicht als Betriebsausgabe absetzen. Auch ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich. Du musst den Empfänger darüber unterrichten, dass die Geschenke versteuert wurden. Es gibt keine besondere Form, die Du dafür verwenden musst.

Betriebsausgaben-Grenze: Vermeide Kostenfallen bei Geschenken

Überschreitet man als Unternehmer die 35-Euro-Grenze bei Aufwendungen, sind diese leider nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Außerdem kann man auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Daher ist es wichtig, dass man im Blick behält, wie viel Geld man für Geschenke ausgibt. Um dies zu erleichtern, sollte man die Geschenke in der Buchhaltung auf gesonderten Konten erfassen. So kann man leicht den Überblick behalten und sicherstellen, dass man die Grenze nicht überschreitet. Ein wenig Aufwand im Vorfeld kann also bares Geld sparen.

Geschenke an Geschäftspartner: Richtlinien zur Einhaltung von 60€ Wert

Du weißt, wie wichtig es ist, nette Aufmerksamkeiten zu verschenken, wenn Du Geschäftspartner, Kunden oder andere wichtige Personen in Deinem beruflichen Umfeld hast. Daher haben wir Dir hier ein paar Richtlinien zusammengestellt, damit Du nicht in die Gefahr gerätst, gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen. Wichtig ist, dass der Wert der Aufmerksamkeiten 60 Euro brutto nicht überschreitet. Das gilt sowohl für Geschenke als auch für Präsente anlässlich eines bestimmten Ereignisses, wie zum Beispiel Geburtstage, Jubiläen oder eine Hochzeit. Auch wenn es Deiner Meinung nach völlig unbedeutend ist, solltest Du Dich doch daran halten, denn sonst kann das teure Folgen nach sich ziehen.

Schenkungsteuerfreibetrag: Spare Steuern bei Geschenken

Du hast vielleicht schon mal davon gehört, dass man einen Schenkungsteuerfreibetrag hat? Für Erwachsene beträgt der Freibetrag mindestens 20.000 Euro, mit denen du Geschenke machen kannst, ohne dass du Steuern zahlen musst. Wenn du deinen Enkelkindern etwas schenken möchtest, dann liegt der Freibetrag sogar bei 200.000 Euro, bei deinen Kindern sogar bei 400.000 Euro und bei deinem Ehepartner sogar bei 500.000 Euro. Somit kannst du deinen Liebsten eine Freude machen und dabei Steuern sparen.

Geschenke ab 35 Euro: § 1 EStG oder § 37b EStG?

Du hast mal jemandem ein Geschenk über 35 Euro gekauft? Dann musst du wissen, dass es für diese Ausgabe eine gesetzliche Regelung gibt. Denn laut § 1 Nr 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) müssen Geschenke, die die 35 Euro-Grenze überschreiten, wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Aber keine Angst: Es gibt eine Alternative! Auch Geschenke, die mehr als 35 Euro kosten, können gemäß § 37b EStG pauschal versteuert werden. So musst du nicht jeden Euro genau beziffern und dich aufwändig mit Steuerthemen auseinandersetzen.

Fazit

Geschenke ohne 37b EStG zu machen bedeutet, dass man sie als abzugsfähig betrachten kann, ohne dass man die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes beachten muss. Es gibt viele verschiedene Arten von Geschenken, die man machen kann, ohne 37b EStG zu betrachten, darunter Sachspenden, Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen und andere karitative Zwecke. Dies bedeutet, dass du diese Geschenke machen kannst, ohne Steuern zu zahlen, was zu einer Ersparnis für dich führen kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du durch die Abzugsfähigkeit von Geschenken nach § 37b EStG eine Steuerersparnis erzielen kannst. Somit kannst du deine Ausgaben für Geschenke steuerlich geltend machen und deine Steuerlast reduzieren.

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