Erfahren Sie, wie hoch Geschenke für Mitarbeiter sein dürfen – die wichtigsten Regeln und Tipps

Geschenkelimit für Mitarbeiter: Was ist erlaubt?

Hey! Weihnachtszeit ist Geschenkezeit und viele Unternehmen machen ihren Mitarbeitern zu dieser besonderen Zeit Geschenke. Aber wie hoch dürfen diese Geschenke sein? Genau darum geht es in diesem Artikel. Wir werden erklären, wie hoch die Grenze für Geschenke an Mitarbeiter sein darf und was du beachten musst, damit du keine unerwünschten Steuern zahlen musst. Lass uns loslegen!

Es kommt ganz darauf an, wer der Arbeitgeber ist. Es gibt gesetzliche Richtlinien, an die sich Arbeitgeber halten müssen, wenn sie Geschenke an Mitarbeiter machen. Allgemein können Geschenke bis zu einem Wert von 44 Euro verschenkt werden, ohne dass das Finanzamt einschreitet. Wenn Du mehr als 44 Euro ausgeben möchtest, musst Du die Geschenke auf dem Lohnzettel des Mitarbeiters angeben und es kann sein, dass er Steuern darauf zahlen muss.

Überraschen Sie Ihren Arbeitgeber mit einer Aufmerksamkeit

Du hast deinen Job gerade erst bekommen und möchtest deinen Arbeitgeber auf eine nette Weise überraschen? Dann kann es eine gute Idee sein, ihn mit einer Aufmerksamkeit zu überraschen. Wenn dein Arbeitgeber dir eine Aufmerksamkeit schenkt, kann er bis zu 60 Euro steuerfrei ausgeben – und das ist zusätzlich zu den 50 Euro monatlichen Sachbezügen. Es ist also wichtig, dass du darauf achtest, dass die Summe der Aufmerksamkeit plus den Sachbezügen nicht über die 50 Euro pro Monat hinausgeht. Wenn du deinem Arbeitgeber eine Aufmerksamkeit schenken möchtest, kannst du ein nettes Geschenk, ein leckeres Essen oder ein paar Blumen wählen, um ihn zu überraschen.

Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter: 60€ Grenze, kein Geld

Du hast eine schöne Aufmerksamkeit für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin? Prima! Schließlich freut sich jeder über eine kleine Aufmerksamkeit. Doch es gibt einiges zu beachten: Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 €. Dazu zählen beispielsweise Blumen, Genussmittel, ein Buch oder eine CD. Geldzuwendungen gehören jedoch stets zum Arbeitslohn, egal wie gering der Wert auch ist. Außerdem solltest Du die Aufmerksamkeit nur aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt überreichen. So kannst Du deinem Mitarbeiter oder deiner Mitarbeiterin eine Freude machen und gleichzeitig alle gesetzlichen Regeln einhalten.

Geschenke absetzen: Betriebliche Geschenke möglich!

Du bist dir unsicher, ob du betrieblich veranlasste Geschenke absetzen kannst? Keine Sorge, in vielen Fällen ist es möglich! Betrieblich veranlasste Geschenke, die der Empfänger nur betrieblich nutzen kann, fallen nicht unter die Abzugsbeschränkung. Egal, wie hoch der Betrag ist, du kannst das Geschenk als Betriebsausgabe absetzen. Beispiele für solche Geschenke sind unter anderem die Bereitstellung von Präsenten für Kunden, aber auch die Verteilung von Medikamentenmuster an Apotheken oder Ärzte sowie medizinisches Equipment.

Geschenke an Mitarbeiter: SKR 03/04 & Pauschalversteuerung

Du willst Deinen Mitarbeitern gerne ein Geschenk machen? Wenn es unter 60 € liegt, kannst Du es direkt auf das Konto „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei“ (SKR 03: 4140 oder SKR 04: 6130) buchen. Wenn es mehr als 60 € kostet, kannst Du es zwar auch direkt auf das Konto buchen, aber eine alternative Pauschalversteuerung der Sachzuwendung kommt dann in Betracht. Prüfe vorab unbedingt, ob Du die steuerlichen Voraussetzungen dafür erfüllst, denn die Sachzuwendungen unterliegen dann noch Umsatzsteuer und Solidaritätszuschlag.

 Geschenke für Mitarbeiter - Verdienstgrenzen und Steuerregeln

Steuerfreie Geschenke bis zu 50 Euro pro Monat

Du hast von deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber ein Geschenk bekommen? Wenn es sich dabei um Sachbezüge handelt, kannst du dich über steuerfreie Geschenke bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat freuen. Aber du musst aufpassen, denn wenn der Wert des Geschenks auch nur um einen Cent über der Grenze von 50 Euro liegt, musst du Steuern und Sozialabgaben auf den gesamten Betrag zahlen. Daher ist es wichtig, dass du dir über den Wert des Geschenks im Klaren bist.

Geschenke über 35 Euro: § 37b EStG & steuerliche Berücksichtigung

Hast du schon mal darüber nachgedacht, was passiert, wenn du jemandem ein Geschenk über 35 Euro schenkst? Sobald die Kosten eines Geschenks die 35 Euro-Grenze übersteigen, müssen die Ausgaben dafür im Rahmen der Bilanz dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden. Aber keine Sorge: Du kannst auch Geschenke über 35 Euro pauschal nach § 37b EStG versteuern. Dazu musst du lediglich eine schriftliche Vereinbarung mit dem Finanzamt abschließen. Dann hältst du die Steuerbehörden auf dem Laufenden und kannst die Geschenk-Ausgaben steuerlich berücksichtigten. Also grübel nicht mehr, sondern genieße deine Geschenküberraschungen.

Geschenke bis zu 35 Euro: Steuerfrei verschenken?

Du fragst Dich, ob Du Geschenke mit einem Wert von bis zu 35 Euro steuerfrei verschenken kannst? Um diese Frage zu beantworten, musst Du alle Geschenke, die Du einer Person während eines Wirtschaftsjahres gemacht hast, aufschreiben und zusammenrechnen. Wenn das Ergebnis unter 35 Euro liegt, ist die Steuerfreiheit gewährleistet. Falls Du ein Unternehmer bist, der zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, solltest Du die Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung des Geschenkwertes nehmen.

Aufmerksamkeiten richtig schenken: Maximal 60 Euro

Achte bei Aufmerksamkeiten auf einige Regeln. Besondere Anlässe, wie Geburtstage, Jubiläen oder Hochzeiten, sind eine schöne Gelegenheit, um Kunden, Geschäftspartnern und Co. eine kleine Aufmerksamkeit zu schenken. Dabei sollte man aber darauf achten, dass der Wert der Aufmerksamkeit nicht über 60 Euro brutto liegt. Bei Aufmerksamkeiten mit einem Wert darüber gelten sie als Geschenke. Daher solltest du unbedingt auf die Höhe des Wertes achten und diesen nicht überschreiten. So kannst du sicherstellen, dass du immer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleibst.

Besteuerung von Incentives und Geschenken: Steuern mit Pauschsteuersatz von 30%

Du weißt nicht, wie du deine Einkommenssteuer für Incentives und Geschenke an deine Mitarbeitenden, Kunden und deren Arbeitnehmende besteuern kannst? In dem Fall kannst du das mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent erledigen. Laut § 37b Abs 1 des Einkommenssteuergesetzes können Unternehmer Zuwendungen an Mitarbeitende, Kunden und deren Arbeitnehmende innerhalb eines Wirtschaftsjahres mit einem solchen Pauschsteuersatz besteuern. So kannst du deine Steuern schnell und einfach erledigen.

Buche Steuer auf Geschenke an Arbeitnehmer auf Konto 4198/6039

Du musst als Arbeitgeber die Sachzuwendungen und Dienstleistungen, die du deinen Arbeitnehmern gewährst, auf das Konto 4152 (SKR 03) bzw. 6072 (SKR 04) buchen. Für die pauschale Steuer, die du darauf zahlen musst, gibt es das Konto 4198 (SKR 03) bzw. 6039 (SKR 04). Mit dem letzteren Konto wird die Steuer auf die Sachzuwendungen und Dienstleistungen an deine Arbeitnehmer verbucht. Wenn du also deinen Mitarbeitern etwas Gutes tun möchtest, musst du die Steuer gleich mitbuchen.

 Geschenke für Mitarbeiter: Grenzen kennen

Tankgutscheine bis 50€ steuerfrei – EStG § 8 Abs 2 Satz 9

Du hast Glück! Wenn dein Arbeitgeber dir monatlich Tankgutscheine überlässt, die den Wert von 50 Euro nicht überschreiten, ist das eine steuerfreie Sache. Aufgrund des § 8 Abs 2 Satz 9 des EStG sind Waren- und Tankgutscheine bis zu einem Wert von 50 Euro nämlich befreit von Steuern und Abgaben. Zwar musst du die Gutscheine als Einkommen versteuern, aber durch die Freigrenze kannst du sie steuerfrei genießen. Also, wenn dein Arbeitgeber dir monatlich Tankgutscheine überlässt, kannst du dich freuen!

Arbeitgeber: Gutscheine/Sachbezüge müssen § 2 Abs 1 Nr 10 ZAG entsprechen

Ab 2022 heißt es für Arbeitgeber: Achtet darauf, dass Gutscheine und Sachbezugskarten, die ihr an eure Mitarbeiter ausgebt, den Vorgaben des § 2 Abs 1 Nr 10 ZAG entsprechen. Denn nur dann zählen sie noch als Sachbezug und nicht als Lohn. Damit die Freigrenze von 50 Euro pro Monat nicht überschritten wird, müssen die Gutscheine/Sachbezüge nämlich ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen.

Schenken ohne Steuer: Sachzuwendungen bis zu 60 Euro

Du hast jemanden, dem du eine Aufmerksamkeit schenken möchtest? Dann ist es wichtig zu wissen, dass du Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei verschenken kannst. Zudem kannst du auch Unterstützungen bei einem rechtfertigenden Anlass, wie etwa Krankheits- oder Unglücksfällen, bis zu einem Wert von 600 Euro pro Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei verschenken. So kannst du unbürokratisch und unkompliziert jemandem eine Freude machen. Wenn du dich unsicher bist, wie du etwas verschenken kannst, dann lass dir einfach von einem Fachmann beraten.

Erhalte bis zu 60 Euro an Aufmerksamkeiten oder 50 Euro an Gutscheinen

Dir ist es möglich, bis zu 60 Euro an Aufmerksamkeiten oder bis zu 50 Euro an Gutscheinen als Sachlohn zu erhalten. Allerdings sind Geld- und Kreditkarten, die als Ersatz für Bargeld in verschiedenen Zahlungssystemen verwendet werden können, hierfür nicht geeignet. Deshalb solltest Du beachten, dass sie nicht als Sachbezug anerkannt werden.

Sozialzulagen: Was sind sie und wie kannst Du sie steuerlich optimal nutzen?

Du hast vielleicht schon gehört, dass es neben dem üblichen Lohn auch Sozialzulagen gibt. Diese sogenannten Zulagen können aus verschiedenen Gründen gezahlt werden, z.B. bei Krankheit oder im Todesfall eines Familienangehörigen. Auch das weitverbreitete Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen zu den Sozialzulagen. Sie sind sowohl dauerhaft als auch einmalig möglich und werden an Dich ausgezahlt, um Dein Einkommen zu erhöhen. Bedenke aber, dass Du dieses Geld voll versteuern musst. Daher lohnt es sich, einen Steuerberater zu kontaktieren, damit Du alle steuerlichen Vorteile nutzen kannst.

Tankgutscheine und Tankkarten: So bleiben sie 2023 steuerfrei

Als Alternative zu klassischen Tankgutscheinen bieten sich auch Tankkarten an. Damit dieser steuerfreie Benefit auch 2023 noch steuerfrei bleibt, darfst du die monatliche Sachbezugsgrenze von 50 Euro nicht überschreiten. Um die steuerfreie Nutzung auch in Zukunft zu gewährleisten, solltest du die Tankkarte also nicht zu häufig nutzen. Diese Regelung gilt zudem auch für Gutscheine, sodass Du hier ebenso vorsichtig sein solltest.

Eine weitere Möglichkeit, Deine Mitarbeiter zu motivieren ist, den Tankgutschein oder die Tankkarte als Teil eines größeren Benefits-Pakets anzubieten. Dadurch können sie sich aus einer Vielzahl verschiedener Benefits wie zum Beispiel einem Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge oder einem Zuschuss zu den Fahrtkosten ihre individuellen Benefits auswählen. So kannst du jeden Mitarbeiter auf seine persönlichen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt motivieren und belohnen.

Mitarbeitergeschenke bis zu 44 Euro steuerfrei schenken

Du denkst dir, dass du deinen Mitarbeitern einmal ein kleines Dankeschön zukommen lassen möchtest? Dann solltest du wissen, dass Mitarbeitergeschenke nicht unter die 35-Euro-Freigrenze fallen. Das bedeutet, du kannst deinen Mitarbeitern Geschenke machen, ohne auf eine bestimmte Summe achten zu müssen. Der Vorteil: Die Sachzuwendungen an deine Mitarbeiter sind im Monat bis zu 44 Euro steuerfrei, d.h. du musst keine Steuern darauf bezahlen. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht fällig. Wenn du also deinem Team eine kleine Freude machen möchtest, kannst du das problemlos tun, ohne auf die Kosten achten zu müssen. Also, worauf wartest du noch? Überrasche dein Team mit einer netten Aufmerksamkeit!

Geschenke für Mitarbeiter: Steuerfrei bis 60 Euro

Du möchtest Deinen Mitarbeitern eine Freude machen? Dann hast Du die Möglichkeit, ihnen ein Geschenk zu machen. Dabei solltest Du aber beachten, dass es sich hierbei um eine Betriebsausgabe handelt, die Du geltend machen kannst. Für Deine Mitarbeiter ist das Geschenk dann steuerfrei, solange der Wert unter 60 Euro liegt. So kannst Du Deinen Mitarbeitern etwas zurückgeben und gleichzeitig ein gutes Gefühl schaffen. Es ist eine nette Geste, die auch in schwierigen Zeiten viel Zusammenhalt herstellt. Am besten erkundigst Du Dich vorher bei Deinem Steuerberater, welche Vorschriften es gibt und welche Möglichkeiten es gibt, ein Geschenk an Deine Mitarbeiter zu übergeben. So stellst Du sicher, dass Du Dich an alle gesetzlichen Vorgaben hältst.

Tankgutschein für Mitarbeiter: Bis zu 50 Euro monatlich, ohne Kosten!

Du fragst Dich, was ein Tankgutschein für Dich als Mitarbeiter kostet? Nun, das ist einfach beantwortet: Gar nichts! Dein Arbeitgeber stellt Dir in Form von Sachleistungen bis zu 50 Euro monatlich zur Verfügung, ohne dass Du dafür auch nur einen Cent zahlen musst. Im Gegenteil: Da sich die Sachleistung nicht auf Dein Bruttoeinkommen auswirkt, bekommst Du meist mehr, als wenn Dein Arbeitgeber Dir eine Gehaltserhöhung von 60 Euro gewährt. Und das Beste daran ist, dass Du den Tankgutschein ganz flexibel einsetzen kannst: Egal, ob für Benzin, Öl, Service oder Autozubehör – so kannst Du Deinem Fahrzeug etwas Gutes tun und Dein Budget gleichzeitig entlasten.

Zusammenfassung

Geschenke für Mitarbeiter dürfen bis zu einem Betrag von 44 Euro pro Geschenk und pro Mitarbeiter steuerfrei sein. Allerdings musst du darauf achten, dass es sich um ein Geschenk handelt und nicht um eine Belohnung. Geschenke müssen also nicht notwendigerweise beruflich begründet sein. Wenn du ein Geschenk über 44 Euro kaufen möchtest, musst du die Mehrwertsteuer abführen.

Es ist wichtig, dass Geschenke an Mitarbeiter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bleiben. Auch wenn es schön ist, ein besonderes Geschenk zu machen, ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Du solltest also nicht mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Summe verschenken.

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