Hallo zusammen,
ihr wollt wissen, wie viel ein Geschenk für euren Mitarbeiter kosten darf? Dann seid ihr hier genau richtig! In diesem Beitrag gehen wir der Frage auf den Grund und geben euch ein paar Tipps, wie viel ihr für ein Mitarbeitergeschenk ausgeben solltet. Also, los geht’s!
Das kommt ganz darauf an, was du für deine Mitarbeiter schenken möchtest. Generell solltest du darauf achten, dass du ein Geschenk wählst, das deinen Mitarbeitern eine Freude macht, aber nicht zu teuer ist. In der Regel empfehlen viele Unternehmen, dass ein Geschenk für einen Mitarbeiter nicht mehr als 25-50 Euro kosten sollte.
Mitarbeiter ab 2022: 50 Euro Steuer- und Abgabenfrei jeden Monat
Ab 2022 bekommen Mitarbeiter jeden Monat 50 Euro als Gutschein oder Geldkarte steuer- und abgabenfrei – eine Erhöhung von 6 Euro im Vergleich zu den bisherigen 44 Euro. Diese Zuwendungen ermöglichen es Dir, Dir selbst eine kleine Freude zu machen. Nutze sie für etwas Schönes, das du Dir sonst vielleicht nicht leisten könntest. Ob das nun ein neues Gadget oder ein Abendessen mit Freunden ist – Du hast die Wahl!
Geschenke als Betriebsausgabe: Bis zu 35 Euro pro Person & Jahr
Du als Unternehmer kannst Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner bis zu einem Wert von 35 Euro pro Person und Jahr als Betriebsausgaben absetzen. Sollte das Geschenk teurer sein, dann kannst du nicht den vollen Betrag als Betriebsausgabe abziehen. Egal wie hoch der Wert des Geschenks ist, wenn du es an einen Mitarbeiter verschenkst, dann ist es immer als Betriebsausgabe absetzbar. So kannst du Steuern sparen und deine Firma profitieren lassen.
Geschenke für besondere Personen: Bis zu 25 Euro und mehr
Du kannst etwas mehr als 25 Euro ausgeben, wenn es sich um eine besondere Person handelt. Gut 30% geben zwischen 15-25 Euro für ein Geburtstagsgeschenk aus, aber wenn es eine besondere Person ist, kann es auch mehr sein. Es kommt darauf an, welche Beziehung du zu der Person hast und wie viel du bereit bist auszugeben. Wenn es sich um einen engen Freund oder ein Familienmitglied handelt, kannst du auch mehr Geld als 25 Euro ausgeben. Wenn du jedoch jemanden kennst, den du nicht so gut kennst, solltest du ein Geschenk unter 25 Euro wählen.
Geschenke für Mitarbeiter zu Weihnachten: Steuerfrei & Sozialversicherungsfrei
Hast Du schon mal daran gedacht, Deinen Mitarbeitern zu Weihnachten ein Geschenk zu machen? Ab dem kommenden Jahr kannst Du das sogar steuerfrei und sozialversicherungsfrei tun, solange die Sachbezugs-Freigrenze von 44 € bis zum 31. Dezember 2021 bzw. 50 € ab dem 1. Januar 2022 noch nicht ausgeschöpft ist. Damit kannst Du Deinen Mitarbeitern eine besondere Freude zu Weihnachten machen und gleichzeitig Steuern sparen. Es lohnt sich also, jetzt schon einmal darüber nachzudenken, was Du Deinen Mitarbeitern zu Weihnachten schenken kannst.
Geschenke bis 60 Euro: Freigrenze nicht überschreiten!
Du hast ein Geschenk für jemanden? Super Idee! Aber denke daran, dass der Wert der Aufmerksamkeit nicht mehr als 60 Euro sein darf. Hierbei handelt es sich um einen Bruttobetrag, d.h. inklusive Umsatzsteuer. Wenn Du mehr als 60 Euro ausgibst, musst Du das Geschenk als steuerpflichtig angeben. Achte also darauf, dass Du die Freigrenze nicht überschreitest!
Arbeitgeber: Sachbezüge ab 2022 nur bis 50 Euro steuerfrei
Ab 2022 ist es für Arbeitgeber nicht mehr möglich, ihren Mitarbeitern pro Monat Gutscheine oder Sachbezugskarten im Wert von mehr als 50 Euro zu überlassen, ohne dass sie steuerpflichtig werden. In diesem Fall werden die Gutscheine oder Sachbezugskarten als Sachbezug angesehen, sofern sie den Regelungen von § 2 Abs 1 Nr 10 a) oder b) des Zugewinnausgleichsgesetzes entsprechen. Diese besagen, dass ein Sachbezug nur dann als solcher angesehen wird, wenn er ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dient. Möchte ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine größere finanzielle Unterstützung gewähren, so muss er die Zahlung in Form eines direkten Geldbetrages vornehmen.
Steuerfreie Aufmerksamkeiten und Geschenke von Arbeitgebern
Du hast eine tolle Arbeitsstelle und dein Arbeitgeber belohnt dich für deine Leistung? Dann hast du Glück, denn das Finanzamt sieht solche Aufmerksamkeiten zu deinem eigenen Anlass als steuerfrei an. So kann dein Arbeitgeber dir bis zu 50 Euro monatlich für Sachbezüge und bis zu 60 Euro für Aufmerksamkeiten zukommen lassen – und das ganz steuerfrei. Und das Beste daran: Geschenke anlässlich eines persönlichen Ereignisses, wie Geburtstage oder Jubiläen, fallen ebenfalls unter diese Regelung und sind ebenfalls steuerfrei.
Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter: bis zu 60 € erlaubt
Bei einem persönlichen Anlass kannst Du als Arbeitgeber Deinen Mitarbeitern eine Aufmerksamkeit gönnen. Steuerfreie Geschenke, die bis zu 60 € kosten dürfen, sind hierzu möglich und sind zusätzlich zu den 50 € Sachbezügen, die pro Monat erlaubt sind. Der Vorteil hierbei ist, dass Deine Mitarbeiter sich über ein kleines Extra freuen können – und das auch noch steuerfrei. Bedenke aber, dass die Geschenke immer noch ein Teil des Bruttogehalts sind. Deshalb sollten sie immer im Rahmen des Budgets liegen.
Kollegen Geschenk: Knigge-Coach rät zu 5-15 Euro
Du fragst Dich, wie viel Geld Du für ein Geschenk für Deinen Kollegen ausgeben solltest? Johannes Walter, ein Knigge-Coach, rät Dir, zwischen fünf und fünfzehn Euro zu investieren, egal wie viel Du verdienst. Dieser Betrag ist angemessen und zeigt Deine Wertschätzung. Wenn Du ein Geschenk machen möchtest, kannst Du zudem auch etwas selbst basteln oder ein selbst geschriebenes Gedicht überreichen. Mit einer kleinen, persönlichen Aufmerksamkeit machst Du Deinen Kollegen bestimmt eine Freude!
Aufmerksamkeiten: Sachzuwendungen als Geschenk max. 60 €
Du hast vielleicht schon einmal von Aufmerksamkeiten gehört. Es handelt sich dabei um Sachzuwendungen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Dies können verschiedene Dinge sein, wie Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger. Allerdings darf der Wert der Aufmerksamkeit nicht mehr als 60 € betragen. Wenn Dir jemand Geld schenken möchte, solltest Du darauf achten, dass dieses nicht als Aufmerksamkeit gilt, sondern als Teil des Arbeitslohns. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Wert ist.
Lerne mehr über steuerfreie Zuschüsse: Gutscheine, Rabatte, etc.
Du hast vielleicht schon einmal von steuerfreien Zuschüssen gehört, aber weißt nicht genau, worum es sich dabei handelt? Steuerfreie Zuschüsse sind eine Möglichkeit, deine Finanzen zu optimieren. Es handelt sich dabei unter anderem um Gutscheine und weitere Sachbezüge, Personalrabatte, Arbeitgeberdarlehen und Zuschüsse für Fort- und Weiterbildungen, Umzüge oder die Kinderbetreuung. Ebenso können Unternehmen einen Zuschuss für eine Gesundheitsförderung geben, beispielsweise für Fitnesskurse oder eine Mitgliedschaft im Sportverein.
Außerdem können Zuschüsse auch für die Anschaffung von Arbeitsmitteln oder die Renovierung des Arbeitsplatzes gewährt werden. Diese Zuschüsse sind steuerfrei, d.h. du kannst sie ohne Abzüge nutzen. Es lohnt sich also, bei deinem Arbeitgeber zu fragen, ob es solche Zuschüsse gibt.
Geschäftspartner & Kunden Geschenke: Steuerabgaben vermeiden
Du solltest bei Geschenken an Geschäftspartner und Kunden vorsichtig sein. Zwar kannst du diese steuermindernd absetzen, allerdings nur, wenn der Betrag pro Jahr und Beschenkten 35 Euro nicht übersteigt. Bedenke dabei, dass die Geschenke beim Empfänger zu einkommensteuerpflichtigen Einnahmen führen können. Je nachdem, wie hoch die Geschenke sind, könnten die Steuerabgaben anfallen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn du dir im Vorfeld Gedanken machst, wie hoch der finanzielle Aufwand für Geschenke sein darf. So kannst du ganz einfach bares Geld sparen.
Geschenke vom Arbeitgeber: Sachbezüge & Steuerregeln
Du hast ein Geschenk von deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber bekommen? Cool! Dann solltest du wissen, dass solche Geschenke im Steuerrecht als Sachbezüge bezeichnet werden. Wenn die Geschenke einen Wert von maximal 50 Euro haben, dann musst du keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Aber Vorsicht: Wenn das Geschenk den Wert von 50 Euro auch nur um einen Cent übersteigt, musst du auf den gesamten Betrag Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Einkommensteuer auf Sachzuwendungen vermeiden – Pauschalsteuer nur 30 %
Du hast vielleicht schon mal von der Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer gehört. Normalerweise muss dabei jeder geldwerte Vorteil, den man erhält, steuerlich erfasst werden. Doch jetzt gibt es eine Möglichkeit, wie du das ersparen kannst. Mit der Pauschalsteuer musst du nämlich nur noch 30 % abführen – das erleichtert dir den steuerlichen Aufwand deutlich. Der Zuwendende übernimmt die Steuer und unterrichtet dich darüber. So kannst du dir sicher sein, dass du den geldwerten Vorteil steuerlich abgegolten hast.
Mitarbeiter glücklich machen: 35 Euro Freigrenze nutzen!
Du willst Deinen Mitarbeitern eine Freude machen? Dann solltest Du unbedingt die 35-Euro-Freigrenze kennen! Denn dann kannst Du Sachzuwendungen an Deine Mitarbeiter unbegrenzt steuerfrei machen. Wusstest Du, dass die Sachbezugsfreigrenze pro Monat bei 44 Euro liegt? Und auch die Sozialversicherung übernimmt die Steuerfreiheit. Ein toller Vorteil für Deine Mitarbeiter und für Dich als Unternehmer! Also, worauf wartest Du noch? Überrasche Deine Mitarbeiter mit Geschenken, die steuerfrei sind und machen sie glücklich.
Geschenke bis zu 600 Euro steuerfrei – Zeige jemandem, dass Du an ihn denkst!
Aufmerksamkeiten sind eine schöne Geste, um jemandem zu zeigen, dass man an ihn denkt. Ob aufgrund einer Krankheit oder eines Unglücksfalls oder einfach nur so, um jemandem eine Freude zu machen – solche Geschenke können ein wenig Lächeln in den Alltag bringen. Und das Beste ist, dass sie bis zu einem Wert von 60 Euro steuerbefreit sind. Doch auch bei größeren Geschenken musst du nicht zurückstecken. Denn Unterstützungen, die aufgrund eines rechtfertigenden Anlasses bis zu einem Wert von 600 Euro im Kalenderjahr erfolgen, sind ebenfalls steuer- und beitragsfrei. So kann man auch in schwierigen Zeiten ein Lächeln aufs Gesicht zaubern!
Geschenke für Mitarbeiter: Steuerfrei & günstig!
Du hast ein Geschenk für Deinen Mitarbeiter überlegt? Dann buche es direkt auf das Konto „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei“ 4140 (SKR 03) bzw 6130 (SKR 04). Ist das Geschenk teurer als 60 €, dann musst Du eine alternative Pauschalversteuerung der Sachzuwendung in Betracht ziehen. Mit dieser kannst Du die Steuerlast senken und Deinem Mitarbeiter trotzdem eine Freude bereiten.
Spare Steuern mit Mitarbeitergeschenken bis zu 60 Euro
Du kannst als Arbeitgeber deine Mitarbeitergeschenke bis zu einem Wert von 60 Euro brutto pro Monat und Anlass verschenken, ohne dass du hierfür Steuern zahlen musst. Das ist eine tolle Möglichkeit, Geld zu sparen! Damit du bei dieser Steuerersparnis aber nicht leer ausgehst, ist es wichtig, dass du genau notierst, was du deinen Mitarbeitern geschenkt hast und welchem Anlass die Geschenke gewidmet waren. So hast du immer einen Überblick über deine Ausgaben!
Schenken ohne Steuerzahlung – Bis 500.000 Euro steuerfrei!
Du bist verheiratet und möchtest deinem Partner/deiner Partnerin etwas schenken? Dann kannst du ihm/ihr mehr als 500000 Euro schenken, ohne dass du dafür Schenkungsteuer zahlen musst. Auch deine Kinder können bis zu 400000 Euro steuerfrei von dir erhalten. Alles, was du über diese Beträge hinaus schenkst, ist aber steuerpflichtig. Die Höhe der Abgaben hängt vom Bundesland ab und kann zwischen 5% und 7% liegen. Beachte, dass du auch bei kleineren Summen eine Erklärung abgeben musst, damit dein Geschenk steuerfrei bleibt.
Schlussworte
Das kommt darauf an, wie viel Geld du ausgeben kannst und willst! Es ist wichtig, dass das Geschenk eine angemessene Größe und Qualität hat, so dass deine Mitarbeiter sich geschätzt und gewürdigt fühlen. Es kann sinnvoll sein, eine Preisgrenze pro Geschenk zu setzen, z.B. zwischen 10 und 50 Euro. Es hängt aber auch davon ab, was du deinen Mitarbeitern schenken möchtest und wie viele du beschenken willst. Denke daran, dass du ein Budget für Geschenke haben kannst, um zu verhindern, dass du zu viel ausgibst.
Da es keine allgemein gültige Regel gibt, wie viel Geld für Mitarbeitergeschenke ausgegeben werden soll, musst du selbst entscheiden, welche Geschenke du deinen Mitarbeitern machen möchtest. Es ist wichtig, dass du deine Mitarbeiter angemessen belohnst und wertschätzt, ohne zu viel Geld für Geschenke auszugeben. Du musst also ein Gleichgewicht finden, das für dich und deine Mitarbeiter passend ist.