Wie hoch darf ein Geschenk an Kunden sein? Tipps & Tricks vom Experten!

Geschenke an Kunden: Höhe der Steuerfreigrenze

Hey du! Wenn du deine Kunden gerne mit einem kleinen Geschenk überraschen möchtest, stellst du dir vielleicht die Frage, wie hoch das Geschenk eigentlich sein darf. In diesem Artikel möchte ich dir ein paar Tipps geben, damit du hier keinen Fehler machst. Also, lass uns loslegen!

Es kommt darauf an, für welche Art von Kunde du ein Geschenk machen möchtest. Wenn es sich um einen Privatkunden handelt, sollte das Geschenk nicht mehr als 40 Euro kosten. Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, kannst du bis zu 100 Euro ausgeben. Es ist aber wichtig, dass du das Geschenk vorab prüfst, um sicherzustellen, dass es den Richtlinien für gesetzliche Bestimmungen entspricht.

Aufmerksamkeiten unter 60 Euro? Ausnahmen & Gutscheine

Du musst bei der Ausgabe von Aufmerksamkeiten auf einen wichtigen Punkt achten: Der Bruttobetrag, den du zahlst, muss unter 60 Euro liegen. Einzige Ausnahme: Wenn du Gutscheine oder Prepaid-Karten ausgibst, ist keine Grenze gesetzt. Das heißt, du kannst deinen Mitarbeitern auch größere Aufmerksamkeiten machen, ohne dass du dir Sorgen machen musst, dass es über 60 Euro liegt. Allerdings müssen Gutscheine und Prepaid-Karten immer als Aufmerksamkeiten ausgestellt werden – sonst zählen sie nicht als solche.

Geschenke im Wert von über 35 Euro versteuern: So schonst Du Deinen Gewinn

Du hast ein Geschenk im Wert von mehr als 35 Euro verschenkt? Dann solltest Du wissen, dass diese Ausgabe nach § 1 Nr 1 EStG wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden muss. Anders ausgedrückt heißt das, dass ein Geschenk über der 35 Euro-Grenze den Gewinn schmälern kann. Doch keine Sorge, denn es gibt die Möglichkeit, dass Du die Ausgaben für das Geschenk gemäß § 37b EStG pauschal versteuern kannst. Auf diese Weise kannst Du den Gewinn schonen und Deinen Steuerfreibetrag erhöhen.

Steuern absetzen für Geschenke bis 35 €? JA!

Du fragst Dich, ob Du für Geschenke, die Du an Kunden oder Mitarbeiter verschenkst, Steuern als Betriebsausgabe absetzen kannst? Die Antwort ist ja – aber nur bis zu einem Wert von 35 €. Bei Geschenken mit einem Wert von unter 35 € kannst Du die Steuern als Betriebsausgabe absetzen. Anders sieht es jedoch bei Geschenken über 35 € aus. Hier sind nicht nur die Geschenke-Ausgaben nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, sondern auch die übernommenen Steuern. Zudem entfällt auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Es lohnt sich also, bei größeren Geschenken genauer hinzuschauen.

Geschenke bis 35€ pro Person als Betriebsausgaben absetzen

Du kannst jährlich bis zu 35 € pro Person als Betriebsausgaben absetzen. Diese Geschenke sind von der pauschalen Steuer befreit. Wenn du mehr als 35 € pro Person und Jahr ausgeben möchtest, musst du die Geschenke leider nicht als Betriebsausgaben absetzen. Allerdings wird die pauschale Steuer auch hier fällig. Solltest du ein Geschenk kaufen, das teurer als 35 € pro Person und Jahr ist, versuche es möglichst zu zerlegen, damit Du die Kosten auf mehrere Personen verteilen kannst. So kannst Du auch Betriebsausgaben absetzen und die Steuerlast etwas senken.

Geschenk an Kunden: Steuerliche Einschränkungen beachten

Geschenke steuerlich abziehbar: Richtig verbuchen mit § 4 Abs 7 EStG

Du musst dich bei der Buchhaltung deines Unternehmens darauf verlassen, dass Geschenke, die du verschenkst, separat verbucht werden. Für einige Buchhaltungsprogramme gibt es hierfür spezielle Konten, wie „Geschenke kleiner 35 EUR“ und „Geschenke größer 35 EUR“. Laut § 4 Abs 7 EStG müssen alle Geschenke auf einem separaten Konto, z.B. „Geschenke abziehbar“ verbucht werden. So hast du die Kosten immer im Blick und kannst sie von der Steuer absetzen.

Steuervergünstigungen für Werbegeschenke bis 35 Euro

Du hast vielleicht schon von der Freigrenze bei Werbegeschenken gehört. Bis zu 35 Euro kannst du pro Beschenktem und Jahr steuerlich geltend machen. Allerdings musst du bedenken, dass der Produktwert der Geschenke zwischen 10 und 35 Euro liegt. Wenn du Geschenke über 10 Euro verschenkst, musst du sie vom Beschenkten versteuern lassen. So kannst du trotzdem von den steuerlichen Vorteilen profitieren.

Geschenke ohne persönlichen Anlass – bis zu 35€ steuerlich absetzbar

Du suchst Geschenke für Kunden, Geschäftspartner oder deren Arbeitnehmer, aber ohne persönlichen Anlass? Dann bist du hier richtig! Eine schöne Geste sind beispielsweise Präsentkörbe, Blumen oder Eintrittskarten. Bis zu einem Wert von 35,00 Euro sind diese als Betriebsausgaben abzugsfähig – vorausgesetzt, es liegt kein persönlicher Anlass vor. Ein typisches Beispiel hierfür ist Weihnachten. Wenn du also Geschenke an Kunden, Geschäftspartner oder deren Mitarbeiter verschenken möchtest und du gleichzeitig eine steuerliche Vergünstigung nutzen willst, dann bist du mit Geschenken ohne persönlichen Anlass genau richtig beraten.

Kleines Unternehmen: Geschenke für Mitarbeiter 100% absetzen

Du hast ein kleines Unternehmen und möchtest deinen Mitarbeitern etwas Gutes tun? Dann kannst du sie mit Aufmerksamkeiten überraschen. Wenn du diese Aufmerksamkeiten in geringem Umfang als Geste der Höflichkeit darreichst, sind sie keine Bewirtung. In diesem Fall kannst du die Kosten zu 100% absetzen, ohne dass du besondere Aufzeichnungspflichten beachten musst. Lege aber auf jeden Fall die Aufmerksamkeiten so aus, dass sie deinen Mitarbeitern eine Freude machen und vielleicht sogar etwas nützlich sein können. Wähle beispielsweise Präsente, die in Verbindung mit dem Unternehmen stehen. Damit lässt sich gleichzeitig auch noch Werbung machen.

Geschenke & Aufmerksamkeiten: Maximal 60 Euro brutto

Wenn du Kunden, Geschäftspartner oder Kollegen eine Aufmerksamkeit machen möchtest, solltest du einige Regeln beachten. Es ist wichtig, dass die Summe der Aufmerksamkeit nicht mehr als 60 Euro brutto beträgt. Dies gilt sowohl für Geschenke als auch für Aufmerksamkeiten, die beispielsweise anlässlich Geburtstagen, Jubiläen oder Hochzeiten überreicht werden. Überschreitet der Wert der Aufmerksamkeit diesen Betrag, muss die Aufmerksamkeit als Geschenk durchgehen. Achte daher darauf, dass du die Grenze nicht überschreitest. Es kann aber auch sein, dass es in deinem Unternehmen eine interne Regelung für Aufmerksamkeiten gibt, die du unbedingt beachten solltest. Egal, ob Geschenk oder Aufmerksamkeiten, sie sind ein Zeichen der Wertschätzung und sollten mit Bedacht gewählt werden.

Geschenke bis 40 Euro umsatzsteuerfrei: Regeln und Ausnahmen

Du hast ein Geschenk im Sinn, das knapp über 40 Euro liegt? Dann solltest Du diese Regel beachten, denn nur Geschenke bis zu 40 Euro sind umsatzsteuerfrei. Wenn der Wert des Geschenks überschritten wird, sind 19 % Mehrwertsteuer fällig. Immerhin gibt es aber eine Ausnahme: Wenn der Gesamtwert der Geschenke, die ein Empfänger pro Kalenderjahr erhält, unter 40 Euro bleibt, kann die Umsatzsteuerbefreiung geltend gemacht werden. Also schau Dir genau an, wie viel Geld Du für Geschenke ausgibst und wäge dann ab, ob es sich lohnt, mehr Geld für ein Geschenk auszugeben.

 Geschenkbetrag an Kunden begrenzen

Geschenk machen unter 35 € netto – Beruhigt schenken mit Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug

Du möchtest ein Geschenk machen, das unter 35,- € netto kostet? Dann kannst du beides machen: Es ist möglich sowohl den Betriebsausgabenabzug als auch den Vorsteuerabzug zu machen. Und du kannst beruhigt sein: Das Geschenk unterliegt nicht der Pauschalierung nach § 37 b EStG, solange der Wert 60,- € brutto nicht übersteigt und das Geschenk aus einem besonderen persönlichen Anlass stammt. Wenn du das beachtest, kannst du sorgenfrei schenken!

Geschenkteile mit 30% versteuern – Steueraufwand ersparen

Du musst als Beschenkter keine Einnahme aus dem Geschenk deklarieren, wenn der Schenker dir mitteilt, dass er es schon mit 30 % nach § 37b EStG versteuert hat. Dazu kommen noch der Soli und eventuell die Kirchensteuer. Mit dieser Regelung wird dir als Beschenktem eine Menge Papierkram und Steueraufwand erspart.

Schenke Deinem Liebsten Steuerfrei bis zu 400000 Euro

Du kannst Deinen Liebsten eine finanzielle Unterstützung schenken, ohne dass es sich negativ auf Deine eigenen Finanzen auswirkt. Eltern dürfen ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400000 Euro steuerfrei schenken. Damit sicherst Du Dir eine Nettorendite von 4,39 Prozent. Kinderlosen Sparern steht ein niedrigerer Freibetrag von 20000 Euro alle zehn Jahre zur Verfügung. Du kannst Deine Freibeträge auch auf mehrere Empfänger verteilen. Wenn Du beispielsweise Deinem Neffen und Deiner Nichte jeweils 10000 Euro schenken möchtest, kannst Du das machen, ohne dass Dir Steuern auf diese Schenkungen anfallen.

Geschenke aussuchen: Wie viel Geld solltest du ausgeben?

Du hast einen wichtigen Anlass vor der Nase und überlegst, wie viel Geld du für Geschenke ausgeben solltest? Das ist gar nicht so einfach! Versuche, dich an früheren Geschenken zu orientieren, die du schon einmal gemacht hast. In der Regel sind 15 bis 20 Euro ein angemessener Betrag. Allerdings kommt es natürlich auch darauf an, wer das Geschenk bekommt und welchen Wert es für dich hat. Wenn du ein besonderes Geschenk machen möchtest, kannst du auch mehr Geld ausgeben. Dafür ist es aber wichtig, dass du dich an dein Budget hältst und dich nicht übernimmst.

Geschenke an Geschäftspartner: Freigrenze von 35 Euro beachten!

Du als Unternehmer solltest dir bewusst sein, dass es bei Geschenken an Geschäftspartner eine Freigrenze von 35 Euro gibt. Solltest du die Kosten pro Person und Jahr überschreiten, kannst du die Ausgaben nicht mehr als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Laut § 4 Abs 5 EStG sind die Kosten dann nicht mehr absetzbar. Daher ist es wichtig, dass du immer im Hinterkopf behältst, dass die Freigrenze nicht überschritten wird. Ansonsten könnten hohe Steuernachforderungen auf dich zukommen.

Unternehmer müssen 35-Euro-Grenze bei Geschenken beachten

Wenn du als Unternehmer Geschenke an Kunden oder Mitarbeiter verschenkst, ist es wichtig, die 35-Euro-Grenze zu beachten. Wenn du mehr als 35 Euro ausgibst, sind die Aufwendungen insgesamt nicht als Betriebsausgabe abziehbar und du kannst auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Dies gilt es unbedingt zu beachten, da es sonst zu bösen Überraschungen kommen kann. Du solltest diese Geschenke daher auf gesonderten Konten in deiner Buchhaltung erfassen. So hast du immer den Überblick und musst dir keine Sorgen machen.

Geschenke bis 44€ (ab 2022: 50€) steuer- und sozialversicherungsfrei schenken

Du möchtest deinem Arbeitnehmer zu Weihnachten etwas schenken? Dann solltest du wissen, dass du Geschenke bis zu einem Wert von 44€ (ab 2022: 50€) steuer- und sozialversicherungsfrei überreichen darfst, solange die jährliche Sachbezugs-Freigrenze von 44€ (ab 2022: 50€) noch nicht ausgeschöpft ist. Achtung: Wird die Freigrenze in einem Monat erreicht, ist kein weiteres Geschenk mehr möglich!

Geschenke an Kunden: 35 Euro pro Empfänger steuerlich als Betriebsausgabe

Du hast betrieblich veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde, Kunden oder andere nicht eigene Arbeitnehmer verschenkt? Dann kannst Du die Kosten für die Geschenke bis zu einer Höhe von 35 Euro pro Empfänger und Kalenderjahr steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. Allerdings musst Du hierbei darauf achten, dass die Geschenke einen geringen Wert haben und nicht über den maximalen Betrag von 35 Euro hinausgehen. Wenn du höhere Beträge ausgeben möchtest, musst Du die Kosten als Betriebsausgaben nicht geltend machen.

Geschenke an Geschäftspartner: So machen Selbstständige Werbungskosten geltend

Wenn Du als Selbstständiger oder Freiberufler erfolgsabhängig vergütet wirst und Du aus Deinem Lohn Geschenke an Geschäftsfreunde bezahlst, dann kannst Du hierfür Werbungskosten geltend machen. Hierbei ist aber zu beachten, dass die Geschenke an einen Kunden insgesamt höchstens 35 Euro im Jahr kosten dürfen. Wenn Du mehr als 35 Euro für ein Geschenk ausgeben möchtest, musst Du die Kosten als Betriebsausgaben ausweisen. Zudem solltest Du die Kosten genau dokumentieren, damit Du sie später bei Deiner Steuererklärung geltend machen kannst.

Steuerfreie Sachzuwendungen bis 50 Euro: EStG § 8 Abs. 2 Satz 11

Laut dem Einkommensteuergesetz sind Sachzuwendungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern monatlich bis zu 50 Euro wert sind, steuerfrei. Diese Regelung ist in § 8 Absatz 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgehalten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von der Freistellung von der Einkommensteuer, da Arbeitgeber durch die steuerfreie Zuwendung weniger Abgaben zahlen müssen und Arbeitnehmer zusätzliche Geschenke erhalten. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, ist es wichtig, dass Arbeitgeber sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und sich vorab über die Besteuerung von Sachzuwendungen informieren.

Fazit

Es kommt darauf an, in welchem Land du lebst und welche Regeln gelten. In vielen Ländern gibt es ein bestimmtes Limit, wie viel Geld du an Kunden verschenken darfst, ohne Gebühren zu zahlen. In Deutschland zum Beispiel dürfen Geschenke an Kunden bis zu einem Wert von 35 Euro verschenkt werden, ohne dass du Steuern oder Gebühren dafür bezahlen musst. Wenn du also ein Geschenk an deine Kunden verschenken möchtest, solltest du nicht mehr als 35 Euro ausgeben.

Du solltest vorsichtig sein, wenn es um Geschenke an Kunden geht. Wenn du Geschenke machen möchtest, achte darauf, dass sie nicht zu hoch sind, um eine Interessenkonflikt zu vermeiden. So kannst du sicher sein, dass du im Interesse deiner Kunden handelst.

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