Erfahre jetzt, wie hoch Geschenke an Mitarbeiter im Jahr 2022 sein dürfen!

Geschenke an Mitarbeiter 2022: höchstzulässige Beträge

Hey,

schön, dass du hier bist, um dir ein paar Informationen zur maximalen Höhe von Geschenken an Mitarbeiter im Jahr 2022 anzusehen. Wir werden dir hier einen Überblick geben, was erlaubt ist und was nicht. Also, lass uns mal anfangen!

Geschenke an Mitarbeiter sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Deutschland können Geschenke bis zu einem Wert von 60 € pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei übergeben werden. Für 2022 wird also auch weiterhin eine Obergrenze von 60 € gelten.

Geschenke bis zu 60 Euro: Was Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erwarten können

Bei einem persönlichen Anlass wie einem Jubiläum, einer Geburtstagsfeier oder einem besonderen Ereignis kann der Arbeitgeber seinem Angestellten eine Aufmerksamkeit gewähren. Diese kann in Form von steuerfreien Geschenken bis zu 60 Euro erfolgen. Diese Geschenke sind zusätzlich zu den monatlichen Sachbezügen möglich, die auf 50 Euro begrenzt sind. Es ist also möglich, dass dein Chef dir zu besonderen Anlässen eine Aufmerksamkeit schenkt, die über die monatlichen Sachbezüge hinausgeht.

Neue Freigrenze für Sachzuwendungen: Bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei

Ab 2022 gilt eine neue Freigrenze für Sachzuwendungen in Höhe von 50 Euro pro Monat, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Damit können Arbeitgeber ab dem nächsten Jahr ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 Euro an Sachzuwendungen wie beispielsweise Gutscheine oder Warenpräsente geben, ohne dass diese versteuert werden müssen. Bisher lag die Freigrenze bei 44 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, muss dann aber versteuert und sozialversicherungspflichtig abgeführt werden. Wenn du also zukünftig Sachzuwendungen vom Arbeitgeber erhältst, kannst du dich über bis zu 50 Euro im Monat freuen, die dir steuer- und sozialversicherungsfrei zufließen.

Tankgutschein bis 50€: Steuer- und Abgabenfreier Sachbezug für Arbeitnehmer

Du bist Arbeitnehmer und dein Chef schenkt dir jeden Monat einen Tankgutschein? Prima! Dann musst du keine Steuern dafür zahlen, sofern der Wert nicht mehr als 50 Euro beträgt. Laut § 8 Abs 2 Satz 9 EStG ist das ein steuer- und abgabenfreier Sachbezug. Auf diese Weise können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Steuern sparen.

Geschenke machen und Geld sparen: Freigrenze von 60 Euro beachten

Du hast jemandem eine Freude machen wollen und überlegst, ein Geschenk zu machen? Dann solltest Du die Freigrenze von 60 Euro nicht überschreiten. Bedenke, dass es sich hierbei um einen Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer handelt. Wenn Du die Freigrenze überschreitest, wird das gesamte Geschenk steuerpflichtig. Damit würde Dein Geschenk gleich viel teurer. Also achte darauf, dass Du die Grenze von 60 Euro nicht überschreitest. So kannst Du jemandem eine Freude machen und dabei auch noch Geld sparen.

Geschenke an Mitarbeiter 2022: Höhe der steuerfreien Beträge

Geschenke an Mitarbeiter: Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro einhalten

Du planst, deinen Mitarbeitern Geschenke zu machen? Dann solltest du wissen, dass die monatliche Sachbezugsfreigrenze einzuhalten ist. Seit Januar 2022 beträgt sie 50 Euro pro Monat. Damit deine Mitarbeiter die Geschenke steuerfrei erhalten, musst du die Freigrenze einhalten. Natürlich kannst du auch den Betrag überschreiten, aber dann ist die Summe steuerpflichtig. Wichtig ist, dass die Geschenke einen Bezug zur Arbeit haben, denn sonst greifen andere Freigrenzen. Überlege dir also genau, was du deinen Mitarbeitenden schenkst!

Aufmerksamkeiten bis zu 60 €: Eine nette Geste für Arbeitnehmer!

Du hast vielleicht schon einmal von Aufmerksamkeiten gehört. Diese Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 € können deinem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses überreicht werden. Dazu zählen beispielsweise Blumen, Genussmittel, Bücher oder Tonträger. Im Gegensatz dazu zählen Geldzuwendungen, selbst wenn sie sehr gering sind, stets zum Arbeitslohn. Eine nette Geste, die deinem Arbeitnehmer Freude bereitet!

Korrekte Buchung von Sachzuwendungen und Steuern an Arbeitnehmer

Du als Arbeitgeber musst die Sachzuwendungen und Dienstleistungen, die Du an Deine Mitarbeiter gibst, separat auf das Konto „Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer“ 4152 (SKR 03) bzw 6072 (SKR 04) buchen. Für die pauschalen Steuern und Abgaben an Deine Arbeitnehmer musst Du ein separates Konto „Pauschale Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer“ 4198 (SKR 03) bzw 6039 (SKR 04) anlegen. Es ist wichtig, dass Du dafür Sorge trägst, dass die Buchung der Sachzuwendungen und Steuern korrekt erfolgt, damit Du die richtigen Steuerabzüge vornehmen kannst und Deine Mitarbeiter den vollen Wert der Sachzuwendungen erhalten.

Steuerfrei Geschenke unter 50€: Wichtige Tipps zu Sachbezügen

Du hast ein Geschenk von deinem Arbeitgeber bekommen? Super! Aber denke immer daran, dass Sachbezüge im Steuerrecht steuerpflichtig sein können. Wenn das Geschenk mehr als 50 Euro wert ist, musst du Steuern und Sozialabgaben auf den gesamten Betrag zahlen – egal ob es nur einen Cent mehr ist. Bei Geschenken unter 50 Euro pro Monat ist das Glück allerdings auf deiner Seite, denn diese sind steuerfrei. Also lass dich überraschen, aber denk immer daran: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Freigrenze für Sachbezüge ab Januar 2022: 50€!

Ab Januar 2022 liegt die Freigrenze für Sachbezüge bei 50€ statt bei 44€. Damit ist ein Betrag von 6€ pro Monat mehr als zuvor möglich. Aber beachte: es gibt einige Voraussetzungen, die an die neue Freigrenze gebunden sind. Es ist wichtig, dass Du immer den vollen Gegenwert der Zuwendung versteuerst, wenn die Freigrenze überschritten wird. Der Gegenwert ist dabei der Wert des jeweiligen Sachbezugs. Wenn es ein Geschenk ist, musst Du den Verkaufspreis als Gegenwert angeben. Denke also immer daran, die Freigrenze im Auge zu behalten und bei Überschreitung des Betrags den Gegenwert zu versteuern.

Sachlohn Belohnungen bis zu 60 Euro: Steuerfrei in Anspruch nehmen

Du hast Anspruch auf Sachlohn, wenn du eine Aufmerksamkeit (bis zu 60 Euro) oder einen Gutschein (bis zu 50 Euro) erhältst. Geld- oder Kreditkarten sind davon ausgenommen, da sie als Geldersatz im Rahmen von Zahlungssystemen verwendet werden können, die nicht an Bargeld gebunden sind. Wenn du jedoch eine andere Sachlohn-Belohnung erhältst, kannst du diese steuerfrei in Anspruch nehmen. Achte also darauf, dass du deine Belohnungen korrekt versteuerst!

 Mitarbeitergeschenke-Obergrenze 2022

Geschenke bis zu 50 Euro für deine Arbeitnehmer: Steuerfrei!

Du möchtest deinen Mitarbeitern eine Freude machen und ihnen ein kleines Geschenk machen? Seit 2020 kannst du Gutscheine bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat an deine Arbeitnehmer aushändigen, die dann als steuerfreie Geschenke gelten. Dies gilt jedoch nur, wenn die Gutscheine zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Laut § 8 Abs 2 Satz 11, 2 Halbsatz EStG ist diese Form der Geschenke überhaupt erst möglich. Warum also nicht mal eine kleine Aufmerksamkeit an deine Mitarbeiter aussprechen, die ihr bestimmt zu schätzen wisst?

Ab 26. Oktober 2022: 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei als Prämie

Ab dem 26. Oktober 2022 hast Du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Grund zur Freude. Denn dann können Dir Deine Arbeitgeberin oder Dein Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro geben. Diese Inflationsausgleichsprämie wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen und wurde anschließend vom Bundestag und Bundesrat abgesegnet. Damit sollen die steigenden Preise für Lebensmittel und andere Güter ausgeglichen werden. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kannst Du also von der Prämie profitieren.

Tankgutschein als Sachleistung: Eine tolle & kostengünstige Art, Mitarbeitern zu danken

Du möchtest deinen Mitarbeitern eine Freude machen? Dann sind Tankgutscheine eine tolle Idee. Sie sind als Sachzuwendungen eine nette Art des Arbeitgebers, seinen Mitarbeitern zu danken. Für Dich als Arbeitgeber fallen keine Kosten an, für Deine Mitarbeiter ist die Sachleistung sogar noch lohnenswerter, als eine Gehaltserhöhung von 60 Euro. Denn ein Tankgutschein im Wert von 50 Euro bringt dem Mitarbeiter netto mehr ein, als eine Gehaltserhöhung. Ein Tankgutschein ist somit eine tolle und kostengünstige Art, Deinen Mitarbeitern für ihren Einsatz zu danken. Bedenke aber: Tankgutscheine sind lohnsteuerpflichtig und unterliegen den Regeln des Arbeitsrechts. Informiere Dich also vorher über die gesetzlichen Bestimmungen.

Geschenke über 35€: Steuerersparnis durch § 37b EStG nutzen

Du hast jemanden ein Geschenk über 35 Euro geschenkt? Dann musst du die Kosten dafür leider wieder deinem Gewinn hinzurechnen. Wenn du jedoch möchtest, kannst du die Geschenke, die über 35 Euro liegen, auch nach § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) pauschal versteuern. Dadurch verringert sich dein Gewinn und du musst weniger Steuern zahlen. Allerdings musst du dann eine einmalige Steuer auf die Geschenke zahlen. Um diese Steuer zu berechnen, musst du die Höhe des Geschenks und den Geburtstag des Beschenkten berücksichtigen.

Aufmerksamkeiten bis zu 600 Euro: Steuerbefrei & Beitragsfrei

Du weißt nicht, was Aufmerksamkeiten sind und wie sie besteuert werden? Dann lies dir mal unsere Erklärung dazu durch! Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro, die steuerbefreit sind. Doch auch bei einem rechtfertigenden Anlass bis zu 600 Euro pro Kalenderjahr, wie zum Beispiel Krankheits- oder Unglücksfällen, sind Aufmerksamkeiten steuerfrei und damit auch beitragsfrei. Neben den steuerlichen Vergünstigungen sollten Aufmerksamkeiten aber auch aus der Freude an der Geste heraus gemacht werden.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Erfahre mehr über doppelte Haushaltsführung, Fortbildung und mehr!

Du hast dich sicher schon mal gefragt, ob dein Arbeitgeber dir steuerfreie Leistungen zahlen kann? Ja, das kann er! Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind Zuwendungen, die dein Arbeitgeber dir als Geschenk machen kann, die dann von der Lohnsteuer befreit sind. Einige Beispiele sind dabei die Arbeitnehmer-Sparzulage, doppelte Haushaltsführung und Fortbildungen.

Wenn du eine Weiterbildung für deine berufliche Zukunft machen möchtest, kann dein Arbeitgeber das als steuerfreie Leistung bezahlen. Ebenso kann dein Arbeitgeber die Kosten für die doppelte Haushaltsführung übernehmen, wenn du regelmäßig zwischen deinem Heimatort und deinem Arbeitsort pendeln musst. Auch die Arbeitnehmer-Sparzulage kann dir dein Arbeitgeber als steuerfreie Leistung zahlen. Hierbei handelt es sich um ein Geschenk, das dir dein Arbeitgeber machen kann, um dich dafür zu belohnen, dass du deine Arbeit gut erledigst.

Du siehst also, dein Arbeitgeber kann dir einige steuerfreie Leistungen zahlen. Es lohnt sich also, bei ihm nachzufragen, ob du in den Genuss solcher Zuwendungen kommen kannst.

Steuerfreie Mitarbeiterbelohnung: Tankgutscheine und Tankkarten

Tankgutscheine und Tankkarten sind eine beliebte Art, Mitarbeiter zu belohnen und zu motivieren. Tankgutscheine sind dabei eine klassische Variante, doch auch Tankkarten sind eine Option. Du kannst sie als steuerfreien Benefit einsetzen. Allerdings darf die Sachbezugsgrenze von 50 Euro monatlich nicht überschritten werden, damit sie auch 2023 noch als steuerfreier Benefit gelten. So kannst Du Deine Mitarbeiter günstig und steuerfrei belohnen und gleichzeitig das Budget schonen.

Geldkarten & Gutscheine: Steuerfrei bis zu 50 Euro pro Monat

Du als Arbeitgeber kannst deinem Arbeitnehmer als Extra zum Gehalt Gutscheine oder Geldkarten, zum Beispiel für den Tank oder für den Supermarkt, bis zu einem Wert von 50 Euro (bis 2021 lediglich 44 Euro) pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Dies ist eine tolle Möglichkeit, deinen Mitarbeitenden eine zusätzliche Anerkennung zu schenken und gleichzeitig die Kosten für dich als Arbeitgeber zu minimieren.

Neue Regeln für Gutscheine und Sachbezugskarten ab 2022

Ab dem Jahr 2022 gibt es neue Regelungen hinsichtlich der Freigrenze bei Gutscheinen und Sachbezugskarten. Dann liegt die Freigrenze bei monatlich 50 Euro. Wenn du Gutscheine und Sachbezugskarten verwenden möchtest, müssen sie den Regelungen des § 2 Abs 1 Nr 10 a) oder b) des ZAG entsprechen. Diese müssen ausschließlich zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen dienen. Damit du auf der sicheren Seite bist, empfiehlt es sich, die neuen Regelungen sorgfältig zu lesen und zu beachten.

Geschenke machen: Steuerrechtlich alles beachten!

Du hast einen Mitarbeiter, dem du ein Geschenk machen möchtest? Das ist super! Aber es ist wichtig, dass du die steuerrechtlichen Vorschriften beachtest. Denn dann kannst du das Geschenk als Betriebsausgabe geltend machen. Das bedeutet, dass du es steuerlich absetzen kannst. Und für deinen Mitarbeiter ist das Geschenk steuerfrei, solange der Wert weniger als 60 Euro beträgt. Alles, was darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Wenn du also ein Geschenk über 60 Euro machen möchtest, solltest du bei deinem Mitarbeiter nachfragen, ob er eine Steuernachzahlung in Kauf nehmen möchte. Denke aber auch daran, dass du als Arbeitgeber für die Abführung der Steuern verantwortlich bist.

Fazit

Geschenke an Mitarbeiter dürfen 2022 bis zu einem Wert von 60 Euro pro Mitarbeiter und Jahr sein. Auch Sachgeschenke sind bis zu diesem Betrag zulässig. Wenn Du mehr als 60 Euro ausgeben möchtest, musst Du die Geschenke an die Mitarbeiter melden und als Teil des steuerpflichtigen Einkommens behandeln.

Alles in allem können wir aus dieser Untersuchung schließen, dass die Richtlinien für Geschenke an Mitarbeiter in 2022 unterschiedlich sein werden, je nach Unternehmen und Land. Du solltest also dein Unternehmen kontaktieren, um zu sehen, welche Richtlinien für deine Region gelten.

Schreibe einen Kommentar