Wie hoch dürfen Mitarbeiter Geschenke sein? Hier die Antworten, die du brauchst!

Mitarbeitergeschenke - welche Höchstgrenze gibt es?

Hey, heute möchte ich mit Dir über das Thema sprechen, wie hoch Mitarbeitergeschenke sein dürfen. Es ist ein heikles Thema und ich möchte dir einige hilfreiche Informationen zur Verfügung stellen, damit Du die Grundlagen verstehst. Lass uns also loslegen!

Die Mitarbeiter können Geschenke bis zu einem Wert von 35 Euro erhalten. Wenn du etwas Größeres als ein Geschenk kaufen möchtest, musst du zuerst die Erlaubnis deines Vorgesetzten einholen.

Mitarbeiter ganz einfach bis zu 60€ brutto pro Monat steuerfrei belohnen!

Du kannst deine Mitarbeiter ganz einfach und steuerfrei besonders belohnen! Bis zu einem Wert von 60 Euro brutto pro Anlass und Monat sind Mitarbeitergeschenke vollständig steuerfrei. Das heißt, du kannst diese Betriebsausgaben vollständig als Werbungskosten geltend machen. Das ist eine tolle Möglichkeit, Steuern zu sparen und deine Mitarbeiter zu motivieren. Allerdings ist es entscheidend, dass du genau notierst, was du verschenkt hast und zu welchem Anlass. So kannst du selbst im Nachhinein immer nachvollziehen, wie du deine Mitarbeiter belohnt hast.

Steuer- und Beitragsfreiheit bei Aufmerksamkeiten bis 60€

Du willst jemanden mit einer Aufmerksamkeit belohnen, weißt aber nicht, ob das steuer- oder beitragsfrei ist? Keine Sorge, das musst du nicht selbst herausfinden. Es gibt eine einfache Faustregel: Wenn die Sachzuwendung weniger als 60 Euro kostet, ist sie steuerfrei. Unterstützungen bei einem rechtfertigenden Anlass (z.B. Krankheits- und Unglücksfälle) bis zu 600 Euro sind zudem beitragsfrei. Aber Achtung: Steuerfreiheit und Beitragsfreiheit bedeutet nicht, dass Aufmerksamkeiten auch umsatzsteuerfrei sind. Denn die Umsatzsteuer ist eine gesetzliche Abgabe, die Unternehmen an das Finanzamt abführen müssen. Daher ist es wichtig, dass du als Arbeitgeber die Umsatzsteuer beachtest.

Tankkarten als steuerfreier Benefit: 50 Euro Grenze einhalten

Auch Tankkarten können als steuerfreier Benefit eingesetzt werden. Damit diese 2023 nicht als geldwerter Vorteil angesehen werden, darfst du die Sachbezugsgrenze von 50 Euro monatlich nicht überschreiten. So kannst du deinen Mitarbeitern eine willkommene Belohnung geben, ohne dass du Steuern bezahlen musst. Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern auch eine Kombination aus Tankgutscheinen und Tankkarten an, um die steuerfreien Vorteile zu maximieren. So kannst du deinen Mitarbeitern eine besondere Anerkennung zukommen lassen, ohne dass du zusätzliche Kosten tragen musst.

Gutscheine & Sachlohn bis zu 60 Euro für deine Mitarbeiter

Du hast die Möglichkeit, deine Mitarbeiter mit Sachlohn bis zu 60 Euro zu begünstigen und ihnen Gutscheine bis zu 50 Euro zu schenken. Geld- und Kreditkarten, die als Ersatz für Bargeld im Rahmen eines Zahlungsverkehrs eingesetzt werden können, gelten hier nicht als Sachbezug. Die Begünstigung deiner Mitarbeiter ist eine tolle Möglichkeit, ihnen zu zeigen, dass du sie schätzt und ihnen für ihre harte Arbeit danken möchtest.

 Mitarbeitergeschenke - Betragsgrenzen auf dem Prüfstand

Geschenk vom Arbeitgeber: Steuer- und SV-frei bis 44 Euro/Monat

Du hast gerade ein wichtiges Projekt erfolgreich abgeschlossen? Super! Das verdient ein Geschenk. Wie wäre es, wenn dein Arbeitgeber dir als Anerkennung eine Sachzuwendung in Form eines Geschenks zukommen lässt? Dies ist bis zu einem Wert von 44 Euro pro Monat (inklusive Mehrwertsteuer) sogar steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Damit kannst du dir eine kleine Freude machen und deinen Erfolg feiern. Es lohnt sich also, bei besonderen Leistungen anzufragen, ob ein Geschenk vom Arbeitgeber in Betracht gezogen wird.

Steuer- & Sozialversicherungsfreie Gutscheine & Geldkarten für Arbeitnehmer

Du als Arbeitnehmer kannst Deinem Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei Gutscheine und Geldkarten für Waren oder Dienstleistungen im Wert von bis zu 50 Euro (bis 2021 lediglich 44 Euro) pro Monat zusätzlich zu Deinem Gehalt zugesprochen bekommen. Dazu zählen zum Beispiel Tank- oder Supermarktgutscheine. So kannst Du Dich über die zusätzliche finanzielle Unterstützung freuen, die Dir Dein Arbeitgeber gewährt.

Steuern sparen: Wie du dir jeden Monat einen Bonus sicherst

Du kannst dir jeden Monat einen kleinen Bonus sichern, ohne dass dein Arbeitgeber dafür Steuern und Abgaben zahlen muss. Wenn er dir beispielsweise Waren- oder Tankgutscheine im Wert von weniger als 50 Euro im Monat gibt, dann sind diese laut § 8 Abs 2 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes steuer- und abgabenfrei. Das heißt: Dein Arbeitgeber und du seid von der Steuerpflicht befreit. Ein nettes Extra für dich!

Steuerfrei bis zu 60€ Geschenke vom Arbeitgeber erhalten

Du hast einen besonderen Anlass und dein Arbeitgeber möchte dir gerne eine Aufmerksamkeit schenken? Prima! Dabei ist es wichtig, dass du weißt, dass du bis zu 60€ steuerfrei geschenkt bekommen kannst. Diese Zuwendungen sind zusätzlich zu den 50€ Sachbezügen möglich, die du pro Monat erhalten darfst. Also, keine Sorge, dein Arbeitgeber kann dir eine schöne Aufmerksamkeit schenken, ohne dass du etwas dafür zahlen musst!

Wertschätzen Sie Kunden, Kollegen und Geschäftspartner: Geschenke unter 60 Euro

Du hast ein paar Kunden, Geschäftspartner oder Kollegen, die du gerne mit Aufmerksamkeiten überraschen möchtest? Dann gibt es ein paar Regeln, die du beachten solltest. Der Wert der Aufmerksamkeiten darf die Summe von 60 Euro brutto nicht überschreiten. Beispiele für solche Gelegenheiten sind Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten oder andere persönliche Anlässe. Wenn du jemandem eine größere Aufmerksamkeit schicken möchtest, gelten diese als Geschenk und dürfen nicht über 60 Euro liegen. In der Regel solltest du aber versuchen, Aufmerksamkeiten zu versenden, die unterhalb dieser Grenze liegen. Achte auch darauf, dass du auf persönliche Vorlieben und Wünsche eingehst und nicht nur ein allgemeines Geschenk verschenkst. So zeigst du deinen Kunden, Kollegen und Geschäftspartnern, dass du sie wertschätzt.

Geschenke an Mitarbeiter: Steuerfrei bis 60 Euro

Du möchtest einem Mitarbeiter ein Geschenk machen? Dann kannst du das Geschenk als Betriebsausgabe geltend machen. Aber Achtung: Für den Mitarbeiter ist das Geschenk nur dann steuerfrei, wenn der Wert weniger als 60 Euro beträgt. Sollte der Wert höher sein, muss der Mitarbeiter den Geschenkwert versteuern. Es sei denn, es handelt sich um eine Sachzuwendung, die nicht mehr als 44 Euro wert ist. In diesem Fall ist die Zuwendung steuerfrei. Wichtig ist aber, dass das Geschenk nicht als Vorteil am Arbeitsplatz gelten kann. Denn dann wäre es laut Steuergesetz steuerpflichtig.

 Mitarbeiter Geschenke hoch oder niedrig?

Gutscheine und Sachbezugskarten: Freigrenze von 50 Euro pro Monat

Ab dem Steuerjahr 2022 gilt für Gutscheine und Sachbezugskarten eine Freigrenze von 50 Euro pro Monat. Wenn Du mehr als 50 Euro monatlich an Gutscheinen und Sachbezugskarten verschenkst, musst Du diese als Sachbezug anerkennen. Dafür müssen sie aber den Regelungen des § 2 Abs 1 Nr 10 a) oder b) des ZAG entsprechen. Dies bedeutet, dass sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen müssen. Andernfalls sind sie als Sachbezug nicht anerkannt. Achte also darauf, dass Deine Gutscheine und Sachbezugskarten die Richtlinien erfüllen, um eine Steuerpflicht zu vermeiden.

Weihnachtsgeschenke bis 44€ (ab 2022 50€) steuer- und sozialversicherungsfrei

Weihnachtszeit ist Geschenkezeit! Wenn du deinen Arbeitnehmern eine Freude machen möchtest, kannst du dies gerne tun, ohne dass du Steuern und Sozialversicherungsabgaben bezahlen musst. Denn Geschenke, die bis zu einer Höhe von 44€ (ab 2022 50€) pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr liegen, sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt allerdings nur, wenn die sogenannte Sachbezugs-Freigrenze von 44€ (ab 2022 50€) noch in dem Monat nicht ausgeschöpft wurde. Solltest du Geschenke, die diese Freigrenze übersteigen, deinen Angestellten machen, fallen Steuern und Sozialversicherungsabgaben an. Sei also vorsichtig und plane deine Geschenke entsprechend. Vergiss aber nicht: Ein Geschenk macht Freude!

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter: Steuerfrei bis zu 110 Euro

Du fragst Dich, wie hoch Deine Weihnachtsgeschenke für Deine Mitarbeiter sein dürfen? Kein Problem! Da es sich bei einem Weihnachtsgeschenk um eine Art Betriebsfeier handelt, kannst Du den Freibetrag bis zu 110 Euro nutzen, ohne dass Deine Mitarbeiter Steuern darauf zahlen müssen. Alternativ kannst Du auch einen steuerfreien Sachbezug bis zu 50 Euro machen. So kannst Du Deinen Mitarbeitern eine Freude machen, ohne dass sie dafür extra Steuern bezahlen müssen. Allerdings solltest Du darauf achten, dass Du die Geschenke auch wirklich nur an Deine Mitarbeiter verschenkst. Sonst könnte es sein, dass Deine Geschenke nicht mehr steuerfrei sind.

Geschenke steuerlich richtig abwickeln – § 37b EStG

Du hast die 35-Euro-Grenze überschritten und möchtest ein Geschenk verschenken? Dann musst Du Dich an das Einkommenssteuergesetz (EStG) halten. Das bedeutet, dass die Ausgaben für das Geschenk dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden müssen. Doch es gibt auch eine Möglichkeit, Geschenke über 35 Euro steuerlich zu optimieren: nach § 37b EStG kann eine pauschale Versteuerung vorgenommen werden. Dabei wird ein festgelegter Steuersatz für das Geschenk veranschlagt. Wenn Du mehr über dieses Thema erfahren möchtest, wende Dich am besten an einen Steuerberater. Er kann Dir genau erklären, wie Du Geschenke steuerlich korrekt abwickeln kannst.

Sachbezüge: Steuerfrei bis 50 Euro pro Monat

Du hast ein Geschenk von deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber bekommen? Dann ist es ein sogenannter Sachbezug, der im Steuerrecht erfasst wird. Glücklicherweise sind Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei. Aber sei vorsichtig, denn überschreitet das Geschenk auch nur um einen Cent die 50 Euro, musst du Steuern und Sozialabgaben auf den gesamten Betrag zahlen. Deswegen lohnt es sich, vorher genau nachzurechnen, was das Geschenk wirklich wert ist.

Belohne Mitarbeitende, Kunden und Arbeitnehmende mit Zuwendungen | § 37b EStG

Du kannst als Unternehmer deine Mitarbeitenden, Kunden und deren Arbeitnehmende mit Zuwendungen belohnen. Dafür kannst du einen Pauschsteuersatz von 30 Prozent auf alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Incentives und Geschenke an Geschäftsfreunde und andere Nichtarbeitnehmende erheben (§ 37b Abs 1 EStG). Damit kannst du deinen Mitarbeitenden, Kunden und deren Arbeitnehmende eine finanzielle Anerkennung für ihren Einsatz geben, ohne dass die Steuerlast zu hoch wird. So kannst du deine Zielgruppen motivieren und ermutigen und ihnen eine angemessene Wertschätzung entgegenbringen.

Betrieblich veranlasste Geschenke als Betriebsausgabe absetzen

Du planst betrieblich veranlasste Geschenke zu verschenken? Dann wirst du froh sein zu erfahren, dass du diese unabhängig von ihrer Höhe als Betriebsausgabe absetzen kannst. Solche Geschenke können beispielsweise Medikamentenmuster oder medizinisches Equipment für Ärzte sein. Es ist wichtig, dass der Empfänger die Geschenke ausschließlich betrieblich nutzen kann, denn nur dann fallen sie nicht unter die Abzugsbeschränkung.

Tankgutscheine: Belohnung für deine harte Arbeit – 50 Zeichen

Du bist dir nicht sicher, ob sich ein Tankgutschein für dich lohnt? Keine Sorge, wir erklären dir, was du wissen musst! Tankgutscheine sind eine nette Belohnung für deine harte Arbeit. Als Arbeitnehmer musst du dir keine Sorgen machen, denn dein Arbeitgeber trägt die Kosten. Im Gegenteil, sie bringen dir sogar einen netten finanziellen Vorteil. Wenn dein Arbeitgeber dir einen Tankgutschein im Wert von 50 Euro im Monat überreicht, wirst du mehr netto erhalten als wenn du eine Gehaltserhöhung von 60 Euro bekommst.

Es lohnt sich also, einen Tankgutschein anzunehmen, denn du kannst dein Geld sinnvoll nutzen und dein Geldbeutel freut sich. Ein Tankgutschein ist eine angenehme finanzielle Anerkennung für deine tägliche Arbeit und eine schöne Belohnung für deine Loyalität. Und das Beste daran: Du hast die freie Wahl, wie du deinen Tankgutschein einsetzt!

Sachbezug korrekt abziehen: Vermeide Doppelzahlungen

Du musst unbedingt darauf achten, dass der Bruttowert des Sachbezugs vom Nettoentgelt abgezogen wird. Wenn du dies nicht tust, wird der Betrag noch einmal mit der Entgeltabrechnung ausgezahlt und du erhältst die Leistung somit doppelt. Dies wäre nicht nur für dich, sondern auch für deinen Arbeitgeber ungünstig, da er den Betrag zweimal auszahlen müsste. Daher solltest du darauf achten, dass du den Bruttowert des Sachbezugs entsprechend abziehst.

Mitarbeitergeschenke bis 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei

Du hast mal wieder ein Mitarbeitergeschenk verschenkt? Glückwunsch, denn solche Geschenke sind von der 35-Euro-Freigrenze ausgenommen und somit unbegrenzt abziehbar. Wir erklären Dir den Sachverhalt im Überblick: Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind im Monat bis zu 44 Euro steuerfrei, also die sogenannte Sachbezugsfreigrenze. Diese Steuerfreiheit wird übrigens auch für die Sozialversicherung übernommen, sodass Du Dir keine Sorgen machen musst. Falls Du also mal wieder ein Geschenk machen möchtest, kannst Du Dir sicher sein, dass es abziehbar ist.

Fazit

Du kannst Mitarbeitern Geschenke machen, aber sie dürfen nicht zu teuer sein. Wenn der Wert eines Geschenks über 40 Euro liegt, musst du das Geschenk beim Finanzamt angeben. Wenn du dir nicht sicher bist, wie teuer das Geschenk sein darf, dann halte es einfach unter 40 Euro. So kannst du sicherstellen, dass du dich an die gesetzlichen Richtlinien hältst.

Insgesamt kann man sagen, dass Mitarbeiter Geschenke annehmen dürfen, solange sie nicht zu wertvoll sind. Es ist wichtig, dass du als Mitarbeiter den Wert solcher Geschenke im Auge behältst. So kannst du sichergehen, dass du nicht in eine schwierige Lage gerätst, in der du dich unangenehm fühlst.

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